HOMBURG1 Nachrichten aus dem Saarland für Homburg und den Saarpfalz-Kreis
HOMBURG1 | Nachrichten aus dem Saarland für Homburg und den Saarpfalz-Kreis

Auf Einladung des Verkehrsministeriums fand eine Informationsveranstaltung für Städte, Gemeinden und Landkreise statt. Themen waren der aktuelle Stand bei den Lang-Lkw sowie die an das Bundesverkehrsministerium gemeldeten Streckenabschnitte auf den Bundesfernstraßen.

Lang-Lkw haben eine maximale Länge von 25,25 m. Ihre zulässige Gesamtmasse von 40 t (bei kombiniertem Verkehr 44 t) sowie ihre Höhe und ihre Breite unterscheiden Lang-Lkw nicht von normalen Lkw. Sie sind nicht zu verwechseln mit sogenannten Gigalinern, die bis zu 60 t schwer sein können. Diese Fahrzeuge werden im Saarland nicht zum Einsatz kommen. Dagegen können Transporte mit Lang-Lkw nützlich sein. „Es lassen sich vor allem Güter mit viel Volumen effizienter transportieren“, so Staatssekretär Jürgen Barke.

Beispielsweise ersetzen zwei Fahrten mit dem Lang-Lkw den Transport durch drei normale Lkw. Sie sparen damit unter anderem Sprit und CO2. Die Straßen werden wegen des gleichen Gewichts auch nicht stärker beansprucht als durch normale Lkw. Bei höherer Achsenzahl fällt die Beanspruchung sogar etwas geringer aus als bei herkömmlichen Lkw-Transporten. Ein erhöhter Erhaltungsaufwand für die Straßen und Brücken ist somit durch den Einsatz von Lang-Lkw nicht zu erwarten. Auch sind keine wesentlichen Verlagerungseffekte von der Schiene auf die Straße zu befürchten.

Für die Steuerung der Lang-Lkw sowie den Gütertransport sind strenge Regeln vorgesehen. So werden von den Fahrern eine fünfjährige Fahrpraxis im Speditionsgewerbe sowie eine Einweisungsbescheinigung für den Lang-Lkw verlangt. Auch dürfen Gefahrstoffe, freischwingend gelagerte und die Fahrstabilität beeinträchtigende Güter, flüssige Massengüter in Großtanks und lebende Tiere nicht mit Lang-Lkw transportiert werden.

Das Saarland befürwortet den Einsatz von Lang-Lkw auf ausgewählten Strecken. Auf der Tagesordnung der Informationsveranstaltung standen deshalb auch die vom saarländischen Verkehrsgewerbe angefragten Strecken und das Verfahren zur Überprüfung, ob eine Strecke für Lang-Lkw geeignet ist. Dabei geht es um Punkt-zu-Punkt Verbindungen, die die Lang-Lkw künftig befahren sollen, um Industrie- und Gewerbegebiete ansteuern zu können. Betroffen sind nicht nur Bundes- und Landesstraßen, sondern vereinzelt auch kommunale Verkehrswege. „Wir werden gemeinsam mit den Fachleuten in den Kommunen die Vorschläge bewerten und geeignete Routen mit den kommunalen Vertretern identifizieren“, sagt Staatssekretär Barke. Insgesamt hat das Verkehrsgewerbe 24 Strecken gemeldet. Sie werden jetzt auf ihre Praxistauglichkeit geprüft. Dazu wird der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) mit den Kommunen die Streckenführung auf straßenverkehrsrechtliche Beschränkungen wie auf Fahrverbote, Lastbeschränkungen, eine zu enge Bebauung oder Lauffähigkeit für Lang-Lkw begutachten. Anschließend trägt der LfS die Prüfergebnisse zusammen und erstellt eine Empfehlung. Die geeigneten Strecken werden nach der Entscheidung durch das saarländische Verkehrsministerium dann an das Bundesverkehrsministerium gemeldet.

Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein