Zweibrücken (ots) – Die Polizei hat am Donnerstag, 29.10.2026, in Zweibrücken zwei Fahrer von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen kontrolliert und Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Gegen 17.05 Uhr kontrollierten Beamte in der Bitscher Straße einen 47-jährigen E-Bike-Fahrer. Das E-Bike hatte einen Gasgriff und erreichte bis zu 33 km/h. Damit gilt es als Kleinkraftrad, für das eine Fahrerlaubnis nötig ist. Der Fahrer hatte keine Fahrerlaubnis, zudem bestand kein Versicherungsschutz. Außerdem stellten die Beamten betäubungsmittelspezifische Auffälligkeiten fest. Die Weiterfahrt wurde untersagt, eine Blutprobe entnommen. Gegen den 47-Jährigen wird wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, ohne Versicherungsschutz und unter Drogeneinfluss ermittelt.
Gegen 22.50 Uhr kontrollierte die Polizei in der Hofenfelsstraße einen 19-jährigen E-Scooter-Fahrer. Für den E-Scooter gab es keinen gültigen Versicherungsschutz, außerdem zeigte der Fahrer drogentypische Auffälligkeiten. Auch ihm wurde die Weiterfahrt untersagt und eine Blutprobe entnommen. Gegen ihn wird wegen Fahrens unter Drogeneinfluss und ohne Versicherungsschutz ermittelt.
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