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In St. Ingbert wird am Sonntag, 8. November, der erste Integrationsbeirat gewählt. Wer wahlberechtigt ist und noch nicht im Wählerverzeichnis steht, kann die Aufnahme noch bis einschließlich Freitag, 16. Oktober, beim Wahlamt der Stadt St. Ingbert beantragen. Wahlberechtigt sind Ausländer und Spätaussiedler mit deutscher Staatsbürgerschaft, Eingebürgerte sowie Kinder ausländischer Eltern, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland erworben haben.

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Das Wählerverzeichnis liegt von Montag, 19. Oktober, bis Freitag, 23. Oktober, bei der Abteilung Zentrale Dienste im St. Ingberter Rathaus zur Einsicht aus. Einsicht nehmen dürfen ausschließlich Wahlberechtigte. Geöffnet ist montags bis mittwochs von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr.

Ab Donnerstag, 22. Oktober, öffnet außerdem das Briefwahllokal. Dafür müssen die Wahlbenachrichtigung und der Ausweis mitgebracht werden. Die genauen Öffnungszeiten stehen auf der Webseite der Stadt St. Ingbert unter t1p.de/qnfhc.

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