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Anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen am 25. November erklärt die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Landtagsfraktion Petra Berg wie wichtig es ist, Frauen, die Gewalt erlebt haben, im Rahmen des Opferschutzes beizustehen:

„Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist alltäglich und hat viele Formen: physische Gewalt wie sexuelle Übergriffe oder Schläge, aber auch nichtphysische Gewalt wie Stalking oder Drohungen. Häusliche Gewalt ist sowohl körperlich als auch seelisch belastend, weil sie dort stattfindet, wo man sich eigentlich sicher und geborgen fühlen sollte: im eigenen Zuhause.“
Im heutigen Justizausschuss erfolgte die Anhörung nach der 1. Lesung zum Gesetz über die Psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren. Mit dem Gesetzesentwurf haben Opfer ab 2017 Anspruch auf Psychosoziale Prozessbegleitung durch entsprechende Prozessbegleiterinnen und –begleiter.
„Es ist dringend notwendig, Frauen nach erlittener Gewalt auch im Rahmen des Opferschutzes intensiver beizustehen. Psychosoziale Prozessbegleitung bietet besonders schutzbedürftigen Verletzten, hierzu gehören Frauen, die besonders häufig Opfer von schweren Gewalt- und Sexualstraftaten werden, eine intensivere Begleitung im Strafverfahren. Opfer sollen psychisch stabilisiert werden, die individuellen Belastungen sollen reduziert werden. Die Tat machen wir nicht mehr rückgängig, aber wir helfen damit, die seelischen Wunden der Frauen langsam zu heilen“, sagt Berg.
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