Leerstehende Immobilie im Stadtteil Rohrbach. - Foto: Maria Müller-Lang
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St. Ingbert hat sich den Titel “Familienstadt” auf die Fahnen geschrieben, denn Familien und deren Kinder sind die Zukunft der Stadt. Mit besonderen Förderprogrammen möchte die Stadtverwaltung diese besondere Wertschätzung an Familien weitergeben und finanzielle Starthilfe leisten. 

Das Gebäudeleerstandprogramm

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Immobilienkäufer, die ältere Häuser kaufen, erhalten einen Förderbetrag in Höhe von 5.000 €, pauschal und einkommensunabhängig. Ab dem zweiten Kind erhöht sich die Fördersumme um 1.500 € pro Kind, maximal können 10.000 € pro Immobilie gewährt werden.

Antragsberechtigt sind Ehepaare oder auch Alleinerziehende mit mindestens einem minderjährigen Kind oder einem, das sich noch in der Ausbildung oder im Studium befindet und somit kindergeldberechtigt ist.

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Es gelten folgende Förderrichtlinien:

Der Antragsteller oder die Antragstellerin darf kein Wohneigentum in St. Ingbert besitzen und das Kaufobjekt muss unsaniert und vor 1980 errichtet worden sein. Weiterhin muss die Immobilie sechs Monate leer gestanden haben. Der Antrag ist spätestens sechs Monate nach der Beurkundung des Kaufvertrages einzureichen. Die geförderte Immobilie muss anschließend mindestens sieben Jahre von der Familie selbst genutzt werden, bei Zweifamilienhäusern muss dies zumindest überwiegend der Fall sein.

Weitere Infos gerne unter Tel. 06894/13-328 oder per Mail an stadtentwicklung@st-ingbert.de

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