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Seit dem 15. März haben kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), Solo-Selbstständige und Freiberufler im Saarland die Möglichkeit, die von der Bundesregierung bereitgestellten Energiekosten-Härtefallhilfen beim Land zu beantragen.

Voraussetzung für die Antragstellung sind die Verdreifachung der Energiekosten 2022 gegenüber 2021, ein Anteil der betrieblichen Energiekosten von mindestens 6% des Jahresumsatzes 2022 und ein negatives Betriebsergebnis 2022 aufgrund der hohen Energiekosten. Die Härtefallhilfe kann von Betrieben mit bis zu 500 Beschäftigen beantragt werden, sofern die s.g. „Bagatellgrenzen“ in Höhe von 2000 Euro für Betriebe mit bis zu 10 Angestellten und 5000 Euro für Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten – überschritten werden. Antragsfrist ist der 30. Oktober 2023.

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„Als Handwerksmeisterin und Firmeninhaberin begrüße ich die von Bund und Land bereitgestellten Energiekosten-Härtefallhilfen ausdrücklich. Allerdings bergen die Antragsvoraussetzungen einige Hürden, die leider wenig praxistauglich sind. So kann der Online-Antrag derzeit nur Seite für Seite ausgefüllt und gespeichert werden. Eine Gesamtübersicht, die die Antragstellung vereinfachen würde, gibt es nicht. Viele Betriebe wissen zudem noch nichts von der Möglichkeit, Hilfen zu beantragen. Die Landesregierung sollte daher proaktiv über die Härtefallhilfen informieren und auf die Betriebe zuzugehen“, fordert Astrid Hilt, Handwerksmeisterin und Gründerin der Bildhauerei Formenpark in Kirkel-Limbach, Bundessprecherin des Vereins HandwerksGrün e.V. und Vorstandsmitglied der Grünen Saarpfalz.

Zudem verweist Hilt auf Nordrhein-Westfalen, wo es eine Härtefallkommission gebe, die über die Antragsvoraussetzungen hinaus Hilfen in besonderen Härtefällen gewähre. Eine solche Möglichkeit sollte es im Saarland ebenfalls geben.

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Vorlage des Betriebsergebnisses 2022 erschwert Antagstellung

Neben den genannten Stolpersteinen für Betriebe sehen die beiden grünen Kreisvorsitzenden Lisa Becker und Rainer Keller aber vor allem in der zwingenden Vorlage des Betriebsergebnisses von 2022 eine enorme Hürde.

„Im Saarland wird für einen Härtefallantrag das Betriebsergebnis von 2022 benötigt, welches negativ auf Grund der Energiekosten ausgefallen sein muss. Im Hinblick auf die aktuelle Auslastung der Steuerberatungen wird die Antragsfrist zum 31.10.2023 für viele Betriebe schlichtweg nicht umsetzbar sein, da die Zahlen nicht fristgerecht aufgearbeitet werden können. In Nordrhein-Westfalen hingegen ist in der ersten Antragsstufe lediglich eine Vervierfachung der Energiekosten im Vergleich zum Vorjahresmonat notwendig. Eine wesentlich praxistauglichere Lösung“, betonen die beiden Kreisvorsitzenden Becker und Keller.

Saarland sollte Regelungen anpassen

Hilt betont daher die Wichtigkeit entsprechender Änderungen im Saarland.

„Nach den derzeit im Saarland geltenden Regeln können in finanzielle Notlage geratene Betriebe in die Situation kommen, dass sie Zeit und Mehrkosten für die Steuerberatung aufwenden müssen, ohne planbare Aussicht auf Härtefallhilfe. Das ganze Verfahren muss dringend angepasst und praxistauglich umgestaltet werden, um Hilfen schnell und wirksam dahin zu führen, wo sie benötigt werden und den Fortbestand der saarländischen KMUs nachhaltig zu sichern. Die Kleinstbetriebe, Handwerksbetriebe und klassische Mittelständler im Saarland sind das Rückgrat unseres Wirtschaftsstandorts“, betont Hilt abschließend.

 

Quelle: Kreisverband Bündnis90/Die Grünen Saarpfalz

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