Symbolbild

Die Landesregierung hat angepasste Hygiene- und Infektionsschutzregelungen für die saarländischen Schulen beschlossen, die ab dem 17. April gelten und damit auch die Ferienbetreuung in den Freiwilligen Ganztagsschulen betreffen.

Die Zahl der verpflichtenden Testungen an Schulen wird dann von drei auf zwei Tests pro Woche reduziert. Erleichterungen gibt es auch beim Zugang schulfremder Personen zu Schulen. Die bekannte Absonderungsverordnung und die sonstigen Hygiene- und Infektionsschutzregelungen gelten zunächst weiterhin unverändert.

 „In den letzten Wochen sind wir als Gesellschaft wichtige Schritte hin zu mehr Normalität gegangen. Klar ist aber auch, dass uns Corona weiter begleitet. Deshalb werden wir an den Schulen auch künftig das notwendige Maß an Vorsicht walten lassen und gleichzeitig so viel Normalität wie möglich schaffen. Denn Corona wird bleiben und wir müssen einen langfristig normalisierten Umgang damit finden. Mir ist es wichtig, unsere Schulgemeinschaften – Schüler, Eltern, Lehrkräfte und Beschäftigte – auf diesem Weg mitzunehmen. Deshalb passen wir die Regelungen behutsam an und beobachten immer auch die Auswirkungen von Änderungen“, erklärt Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot.

Demnach ist die Erfüllung der schulischen Testpflicht weiterhin Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht. Personen, die die Voraussetzung 2G-plus entsprechend der Corona-Verordnung des Landes erfüllen, sind von der Testpflicht ausgenommen. Die sogenannte Dauerbescheinigung über die regelmäßige Teilnahme an den schulischen Testungen wird nicht neu ausgestellt, weil mit dem geänderten Bundesinfektionsschutzgesetz zuvor weithin bestehende Zugangsvoraussetzungen aufgehoben wurden. Testzertifikate können von den Schulen jedoch weiterhin auf Wunsch ausgestellt werden. Die bisherige 3G-Regelung für den nicht nur kurzfristigen Aufenthalt schulfremder Personen auf dem Schulgelände sowie für die Beteiligung an schulischen Veranstaltungen entfällt ebenfalls ab dem 17. April.

Die Regelungen der Absonderungsverordnung gelten zunächst unverändert weiter. Fällt bei den schulischen Testungen ein Corona-Test positiv aus, muss demnach die jeweilige Klasse, Lern- oder Betreuungsgruppe sofort nach dem positiven Test auch im Freien Maske tragen und ab dem folgenden Tag an acht aufeinanderfolgenden Schultagen Antigentests durchführen. Sofern sich der positive Schnelltest im PCR-Test oder Schnelltest im Testzentrum nicht bestätigt, kann die entsprechende Person wieder in die Schule zurückkehren und für alle enden die Maskentragepflicht sowie die täglichen Testungen.

Wie bereits in den vergangenen Ferien werden die Schüler von den Schulen vor den Ferien mit je fünf Testkits ausgestattet, um sich in den Ferien und zum Schulstart auf eine Corona-Infektion zu testen. Die bekannte Selbstauskunft über das Testergebnis soll am ersten Schultag mit in die Schule gebracht werden.

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