Symbolbild

Die Landesregierung und die gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen sowie der Saarländische Richterbund haben sich in einem Spitzengespräch ausgetauscht. Im Mittelpunkt stand die Festlegung eines Verfahrens zur Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in Bezug auf das saarländische Besoldungsrecht.

Vor diesem Hintergrund haben sich die Landesregierung und die gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen sowie der Saarländische Richterbund auf einen Fahrplan verständigt, um in den kommenden Wochen ein rechtssicheres und auch haushaltsrechtlich vertretbares gesetzliches Regelwerk zu schaffen. Die Umsetzung der vorgegebenen und neu ausgeschärften Parameter des BVerfG erfordert die Ermittlung eines umfangreichen Datenmaterials.

Im Hinblick auf den Umfang und die Komplexität einer gesetzlichen Umsetzung der Rechtsprechung des BVerfG im Saarland haben die zuständigen Fachabteilungen der Landesregierung bereits einen Projektplan erstellt und eine Vielzahl von spezifischen Daten zusammengetragen, um im ersten Projektschritt das landesspezifische Grundsicherungsniveau für die Beamten- und Richterbesoldung zu ermitteln.

Die weiteren Schritte bis zur finalen Erstellung eines Gesetzentwurfs sehen die Erarbeitung eines ersten Modells zur Herstellung der Verfassungsmäßigkeit, die Abschätzung der finanziellen Folgen und gegebenenfalls die Entwicklung weiterer Modelle vor. Die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften sollen dabei auch weiterhin miteinbezogen werden. Voraussichtlich im Juli soll zudem ein weiteres Spitzengespräch mit den Gewerkschaften stattfinden. Der Gesetzentwurf soll schließlich unmittelbar nach der Sommerpause in den Landtag eingebracht werden.

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