Am Montag, den 14. Februar, und am Dienstag, den 15. Februar 2022, werden erneut Filialen der saarländischen Sparkassen wegen Warnstreiks geschlossen bleiben. Die Beschäftigten der Landesbank Saar werden ebenfalls wieder an den Warnstreiks teilnehmen, teilt die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) mit.

Die Beschäftigten werden alle zu einem „stay@home“ Streik aufgerufen. Pandemiebedingt wird es am Montag, den 14. Februar, zwischen 10 Uhr und 12 Uhr eine virtuelle Streikversammlung geben. Stellvertretend für alle Streikenden im Saarland, treffen sich am Dienstag, den 15. Februar 200 Streikende vor der Ludwigskirche in Saarbrücken für eine Liveschalte zur bundesweiten Streikkundgebung nach Berlin.

Mit “billigen Taschenspielertricks” habe der Arbeitgeberverband der öffentlichen Banken (VÖB) laut ver.di versucht, eine Einigung zu erzielen. Beim Gehalt habe der VÖB nachgelegt: Allerdings solle die Steigerung von 3%  laut ver.di erst im November diesen Jahres kommen, nach 16 Null-Monaten. Außerdem hätten die Arbeitgeber ihr Angebot nur anders strukturiert, materiell jedoch nichts mehr draufgelegt. So liefen die neuen Vorschläge auf Reallohnverluste für die Beschäftigten hinaus. Die ver.di-Tarifkommission habe das neue Angebot daher nur ablehnen können.

„Es geht nicht nur um etwas mehr Geld auf der Gehaltsabrechnung, es geht auch um Wertschätzung für die Arbeit, die geleistet wird, denn die Beschäftigten halten den Laden am Laufen. Die Beschäftigten lassen sich dieses Angebot nicht gefallen. Sie werden durch das Verhalten der Arbeitgeber gezwungen noch weiter zu streiken“, findet die zuständige ver.di-Gewerkschaftssekretärin Simone Gelfert.

Die Gewerkschaft war mit der Forderung nach einer Erhöhung der Gehälter um 4,5 Prozent bei einer Laufzeit von zwölf Monaten und einer sozialen Komponente von 150 Euro sowie einem Wahlrecht zwischen Gehalt und Freizeit und einer Regelung zur mobilen Arbeit in die Tarifverhandlungen gegangen. Die Gewerkschaft fordert, dass die Beschäftigten einen Anspruch darauf haben sollen, bis zu 60 Prozent ihrer Arbeitszeit mobil zu arbeiten. Dafür sollen sie einen Anspruch auf eine Erstausstattungspauschale in Höhe von 1.500 Euro erhalten.

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