„Nach zehn Jahren sollte die Verordnung den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden. Das ist wichtig, denn es führt zu mehr Rechtssicherheit, auch aller Betroffenen. Eine notwendige Anpassung ist die Normierung einer aufschiebenden Wirkung für die Dauer des Verfahrens der Härtefallkommission. Der Respekt und die Anerkennung der Arbeit der Härtefallkommission, sowie eine transparente und klare Durchführung des Verfahrens erfordern eine Regelung, dass Menschen nicht abgeschoben werden, solange sich die Härtefallkommission noch mit ihrem Fall befasst“, erklärt Berg.Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
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