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Im Rahmen einer Radon-Messkampagne liegen dem Umweltministerium aktuell 746 Einzelergebnisse aus 408 Einrichtungen vor. Neun dieser Einrichtungen liegen mit wenigstens einem Messwert oberhalb von 300 Bq/m³. Auch hier entspricht die Quote von 2,2% dem bundesdeutschen Mittel. Anders als in einigen anderen Bundesländern sind in öffentlichen Gebäuden im Saarland bisher keine Messwerte oberhalb von 1000 Bq/m³ bekannt.

„Die Ergebnisse der Langzeitmessungen in Privathäusern und öffentlichen Gebäuden bestätigen unsere früheren Erkenntnisse: In den meisten Gemeinden des Saarlands sind die gemessenen Radon-Konzentrationen nicht so hoch, dass wir Radonvorsorgegebiete ausweisen müssten. Die Radonbelastung bewegt sich im Bundesdurchschnitt”, so Umweltminister Reinhold Jost.

In sechs Gemeinden seien jedoch Auffälligkeiten festgestellt worden. Diese Gemeinden gelten deshalb als Untersuchungsgebiete. In diesen Gebieten seien bereits zusätzliche Untersuchungen begonnen worden. “Diese werden voraussichtlich zum Jahresende vorliegen, so dass über eine mögliche Anpassung der Ausweisung von Radonvorsorgegebieten im Saarland in diesen Gemeinden im ersten Quartal des kommenden Jahres entschieden werden kann“, informierte Jost nach der Auswertung der inzwischen vorliegenden Langzeit-Messdaten für Radon.

Nach dem Strahlenschutzgesetz sind die Bundesländer verpflichtet, so genannte Radonvorsorgegebiete auszuweisen. Das sind Gebiete, in denen ein erhöhtes Vorkommen des in höheren Konzentrationen gesundheitsgefährdenden Edelgases nicht ausgeschlossen werden kann. In diesen gelten dann bestimmte gesetzliche Anforderungen zum Schutz vor Radon. Das saarländische Umweltministerium hatte im Februar 2020 eine Mess-Kampagne gestartet. Sie soll einen Überblick geben über die Radon-Belastung im Saarland.

Im Rahmen des Vorhabens konnten über 1300 private Teilnehmer gewonnen werden. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen aus 1097 Privathäusern Langzeit-Messergebnisse mit einer Messdauer von mindestens einem Jahr vor (Rücklaufquote von 82%). In 20 der 1097 Häuser wurde der gesetzliche Referenzwert von 300 Bq/m³ (Becquerel pro Kubikmeter) erreicht oder auch überschritten. Dies entspricht einem prozentualen Anteil von 1,82 % aller ausgewerteten Privathäuser.

„Damit liegen wir im bundesdeutschen Mittel von 3 %. Die Teilnehmer wurden über ihre Messergebnisse informiert und bei höheren Werten von Fachleuten im Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz beraten. Sie sind auch weiterhin Anlaufstelle für Anfragen“, so Jost. Zum aktuellen Zeitpunkt liegt kein Jahresmittelwert oberhalb von 1000 Bq/m³.

Die Träger öffentlicher Einrichtungen, in denen Radonkonzentrationen oberhalb von 300 Bq/m3 festgestellt wurden, wurden postalisch und elektronisch über die Ergebnisse der Langzeitmessungen informiert. Nach Bekanntwerden der Ergebnisse muss der Träger in seiner Funktion als Arbeitgeber innerhalb von 30 Monaten mit einer weiteren 12 Monats-Messung bestätigen, dass die Radonaktivität im Raum unterhalb des Referenzwertes von 300 Bq/m³ im Jahresmittel gesenkt wurde. Die Bandbreite der Maßnahmen reichen von einfachen Lüftungskonzepten bis hin zu großflächigen Sanierungen am Fundament des betroffenen Gebäudes. Hier bedarf es einer individuellen Beratung durch „Radonfachpersonen“, die zielgerichtet für die betroffene Einrichtung die optimale Maßnahme zur effektiven Reduzierung der Radonaktivität konzipieren.

Des Weiteren wurden die Träger von Einrichtungen mit mindestens einem Messwert im Intervall von 100-299 Bq/m³ über das Angebot von Nachmessungen mit speziellen Messgeräten informiert. Die Messgeräte werden für eine Dauer von mindestens 4 Wochen aufgestellt und zeichnen die Radonaktivität zeitaufgelöst auf, so dass im Nachgang eine Auswertung der Daten durch das Umweltministerium möglich ist. Die Auswertung der Daten hat das Ziel, die Radonaktivität während den Nutzungszeiten der Einrichtung zwischen 7 und 18 Uhr zu bestimmen und grafisch darzustellen.

Die Ergebnisse und Grafiken werden dem jeweiligen Träger anschließend zur weiteren Verwendung zur Verfügung gestellt. Entsprechend der festgestellten Radonaktivität in der Nutzungszeit werden Maßnahmen zur weiteren Senkung der Radonaktivität zwischen 7 und 18 Uhr mit dem Ziel eines Radonwertes unter 100 Bq/m³ entwickelt.

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