HOMBURG1 | SAARLAND NACHRICHTEN
Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken sieht erwartungsgemäß in der Kritik der Landtagsabgeordneten Birgit Huonker an der Abschiebung einer syrischen Familie zwischen zwei und drei Uhr nachts keine strafbare Handlung. Ihre Aussage ist „von ihrer verfassungsrechtlich geschützten Meinungsfreiheit getragen“ und „bezog sich nicht auf das Handeln der an der Abschiebung konkret beteiligten Polizeikräfte, die auch als Personen und in ihrem persönlichen Achtungsanspruch nicht angegriffen wurden. Vielmehr bezog die Verfasserin in ihre Kritik das Handeln der übrigen an dem Verfahren beteiligten staatlichen Stellen und Behörden wie auch der politisch Verantwortlichen ein“.
„Mit diesem Prüf-Ergebnis hat die Staatsanwaltschaft der
Astrid Schramm, Landesvorsitzende DIE LINKE.Saar  Foto: www.linksfraktion-saarland.de
Astrid Schramm, Landesvorsitzende DIE LINKE.Saar
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CDU und dem Polizeipräsidenten eine Lehre erteilt“, erklärt die Landtagsabgeordnete und Landesvorsitzende der Saar-Linken Astrid Schramm. „Die Staatsanwaltschaft hat festgestellt, dass die Abgeordnete Birgit Huonker in erster Linie die politisch Verantwortlichen für die nächtliche Abschiebung kritisiert hat, und nicht die Polizeibeamten, die nur ihre Pflicht getan haben. Die wiederholte Kritik der CDU (Theis, Becker) ist somit als politische Propaganda entlarvt. Auch der Polizeipräsident (natürlich ebenfalls CDU) hat sich blamiert. Es ist Aufgabe der Opposition, Fehlverhalten im Regierungshandeln zu kritisieren. Indem die CDU in diesem Fall so getan hat, als würde sie sich schützend vor die Polizeibeamten stellen, wollte sie nur davon ablenken, dass sie gleich mehrfach verantwortlich ist für die jahrelang andauernde Unterbesetzung der Polizei – durch die Einführung der Schuldenbremse, durch die Verweigerung der Besteuerung großer Vermögen und Erbschaften und durch den Abbau an Polizeistellen. Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen.“

 

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