Symbolbild

Verkehrsangebote ausweiten und verknüpfen, weniger motorisierter Individualverkehr – das sind Ziele, die sich Verkehrsministerin Anke Rehlinger gesetzt hat, um die Mobilitätswende im Saarland voranzutreiben. Aus diesem Grund hat die Ministerin das Richtlinienpaket Nachhaltige Mobilität, kurz: NMOB, auf den Weg gebracht.

In diesem Jahr sind unter dem Dach der Richtlinie bereits sechs einzelne Förderprogramme gestartet, darunter “NMOB Rad“ zur Förderung des Radverkehrs, aber auch die „NMOB Verkehrsträger sinnvoll verknüpfen“ oder die „NMOB Barrierefreiheit“ zur Förderung von Aus-, Um- und Neubaumaßnahmen an Bushaltestelle. Nun läuft die siebte Richtlinie im Förderpaket an. Die NMOB “Sharingflotte” hat zum Zweck, den Aufbau und Ausbau von Sharing-Flotten für elektrische Zweiräder (z. B. Pedelecs, E-Roller) zu unterstützen und so zu einer nachhaltigen Verkehrswende beizutragen. Damit wolle man insbesondere Lösungen für die sogenannte letzte Meile schaffen und so den Umweltverbund stärken, so die Verkehrsministerin.

„Gemeinschaftlich Fahrzeuge zu nutzen, wird immer beliebter – es ist kostengünstiger, als selbst ein Fahrzeug anzuschaffen und die Parkplatzsuche erübrigt sich. Das ist insbesondere für Gelegenheitsfahrer praktisch und lässt sich gut mit anderen Verkehrsträgern verbinden, insbesondere dem ÖPNV. Sharing-Angebote mit elektrischen Zweirädern sind hier ein guter Anreiz, denn oft ist es gerade das letzte Stückchen, das man zu Fuß zurücklegen müsste, das uns dann doch dazu verleitet, mit dem Auto zu fahren.“

Gefördert wird

  • die Beschaffung von Pedelecs
  • die Beschaffung von Lastenpedelecs
  • die Beschaffung von E-Rollern
  • die Beschaffung von E-Scootern

die dem Aufbau oder der Erweiterung einer organisierten, gemeinschaftlichen Nutzung dienen.

Antragsberechtigt sind Vereine, Stiftungen und Genossenschaften mit Sitz im Saarland, aber auch saarländische Betriebe mit mindestens 50 Prozent kommunalem Besitzanteil, Kommunen und Landkreise. Zudem juristische Personen des öffentlichen Rechts und des privaten Rechts in Form der GmbH, der Kommanditgesellschaft auf Aktien oder der Aktiengesellschaft ohne Landesbeteiligung.

Die Höhe der Förderung beträgt max. 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, jedoch max. 1.500 Euro pro E-Roller, max. 600 Euro je E-Scooter, max. 1.000 Euro je Pedelec und max. 2.000 Euro je Lastenpedelec. Pro Antragsteller werden pro Fahrzeugtyp maximal 100 Fahrzeuge bezuschusst.

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