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Das Bundesverfassungsgericht hat einer Verfassungsbeschwerde stattgegeben und entschieden, dass den Rundfunkanstalten eine Beitragserhöhung zusteht. Das Saarland hatte gemeinsam mit der Freien Hansestadt Bremen eine eigene Stellungnahme zu den Verfahren der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag vor dem Bundesverfassungsgericht eingebracht, um die Funktionsfähigkeit des Saarländischen Rundfunks und Radio Bremens zu sichern.

Henrik Eitel, Chef der Staatskanzlei des Saarlandes, zeigt sich erfreut über das Urteil, durch das der Rundfunkbeitrag für Haushalte von 17,50 Euro auf 18,36 Euro steigt. „Der Saarländische Rundfunk und Radio Bremen wurden durch das heutige Urteil in ihrer Lebens- und Funktionsfähigkeit gesichert. Mit der Finanzierungsentscheidung ist auch der Rundfunkfinanzausgleich abgesichert und auch die kleineren Rundfunkanstalten können ihren Beitrag zur föderalen Vielfaltssicherung leisten.”

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk habe laut Eitel eine große Bedeutung für die Demokratie, gerade im Zeitalter der Digitalisierung der Medien. Unabhängiger, vertrauenswürdiger und flächendeckender Journalismus sei nie wichtiger als heute gewesen. “Dies hat auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil besonders hervorgehoben und gleichzeitig die besondere Aufgabenstellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geschärft”, so der Chef der Staatskanzlei.

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