In Brandenburg sind die bundesweit ersten Ausbrüche der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Hausschweinebeständen nachgewiesen. Landwirtschaftsminister Reinhold Jost warnt deshalb alle Halter von Schweinen im Saarland.

„Die Gefahr, die von dieser Tierseuche ausgeht, müssen wir unbedingt ernst nehmen. Wer Schweine hält, egal ob kleiner Hausbestand oder landwirtschaftlicher Betrieb, muss deshalb die vorgeschriebenen Hygieneregeln strikt einhalten.“ Die Mindestanforderungen der Schweinehaltungshygieneverordnung an die Biosicherheit seien unbedingt zu beachten, um zu verhindern, dass der ASP-Erreger in die Schweineställe gelangt.

Im Saarland wird eine aktive und passive ASP-Überwachung im Schwarzwildbestand durchgeführt.  „Im Rahmen unserer Überwachungsprogramme haben wir bisher keine Fälle der ASP im Land festgestellt. Klar ist aber auch, dass schon kleine Nachlässigkeiten einen Eintrag in einen Bestand auslösen können, und das muss in jedem Fall vermieden werden“, so der Minister.

Konkret bedeutet dies, dass jeder, der Kontakt mit Haus- oder Wildschweinen hat, alle möglichen Übertragungswege des Virus zu unterbinden und entsprechend Vorsorge zu treffen hat. Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt durch den Menschen über kontaminierte Gegenstände (Kleidung, Schuhe, Fahrzeuge) und Nahrung in andere Gebiete übertragen werden. Sollte sich ein Tier auffällig verhalten, ist unverzüglich das zuständige Veterinäramt – im Saarland das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) – zu informieren.

An die Jägerschaft des Landes appelliert Minister Jost: „Um die Übertragungswege der Seuche noch weiter zu reduzieren, bitte ich die Jägerinnen und Jäger, auch weiterhin aktiv und engagiert mitzuarbeiten. Die Reduzierung der Schwarzwildbestände ist eine der strategischen Hauptsäulen in der ASP-Prävention.“

Die ASP ist eine hochansteckende, in der Regel tödlich verlaufende Tierseuche, von der Haus- und Wildschweine betroffen sind. Nach einem ASP-Ausbruch in Hausschweinebeständen müssen alle Schweine in den Betrieben getötet und Gebiete eingerichtet werden, in denen Maßnahmen zur Tilgung der Seuche vorgeschrieben sind. Handelsbeschränkungen für Schweine und Schweinefleisch-Erzeugnisse treten in Kraft. Da es keine Impfstoffe für Wild- und Hausschweine gibt, ist eine Vorbeugung gegen die Ausbreitung der Erkrankung außer durch die Vermeidung der Übertragung nicht möglich.

„Wir bereiten uns seit Jahren mit vielfältigen Maßnahmen auf einen Ausbruch der ASP vor. Dass wir gut daran getan haben, die Bedrohung ernst zu nehmen, sehen wir jetzt“, betont Jost. So hat der Minister zur Verbesserung  der Rahmenbedingungen für die Jägerschaft über eine gesetzliche Änderung die Verwendung von Nachtsichtvorsätzen und Nachtsichtaufsätzen als Zielhilfsmittel für die Jagd auf Wildschweine möglich gemacht. Ein mobiler Elektrozaun in der Gesamtlänge von dreißig Kilometern wurde bereits zu Beginn des ASP-Geschehens in Belgien im Jahr 2018 beschafft.

Ein wichtiger Aspekt zur Bekämpfung der Seuche ist zudem das schnellstmögliche Auffinden und Entfernen verendeter Wildschweine. Im Saarland stehen dafür aktuell elf speziell geschulte Suchhunde zur Verfügung, die in der Lage sind, an Schweinepest verendete Wildschweine im Gelände schnell  zu finden.

Auch setzt das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz seit einigen Jahren massiv auf Aufklärung. Denn der Faktor Mensch spielt bei der Verbreitung eine entscheidende Rolle: Über zum Beispiel kontaminierte Fahrzeuge oder Lebensmittel kann die Tierseuche über große Entfernungen weitergetragen werden.

Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein