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Gegen Mitternacht, von Samstag, dem 17. Juli, auf Sonntag, dem 18. Juli, teilten Verkehrsteilnehmer der Polizei mit, dass ein Rollerfahrer sein Fahrzeug zwischen St. Ingbert und Rohrbach in auffälliger Weise führen würde. Dabei soll der Fahrer immer wieder auf die Gegenfahrbahn gekommen sein.

Sofort zur Örtlichkeit entsandte Einsatzkräfte konnten die Fahrt des 23-Jährigen aus Saarbrücken noch in der Oberen Kaiserstraße unterbinden. Der Fahrer stand nicht unerheblich unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Darüber hinaus führte er auch eine geringe Menge an Betäubungsmitteln mit sich.

Gegen den Mann wurden nun zwei Strafverfahren eingeleitet. Eines wegen der Fahrt unter berauschenden Mitteln und eines wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Sollten Verkehrsteilnehmer durch die Fahrweise des Rollers gefährdet worden sein, bittet die Polizei St. Ingbert um fernmündliche Mitteilung unter der 06894/1090.

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