„Beratungsinitiative Arbeitsschutz im Saarland“ (BASaar) heißt ein neues Projekt von Arbeitskammer und BEST e.V. (Beratungsstelle für sozialverträgliche Technologiegestaltung). „Darin bieten wir kostenlose Beratung für Beschäftigte, Interessensvertretungen und Arbeitgeber. Wir wollen dazu beitragen, Arbeits- und Gesundheitsschutz vor allem auch in kleinen und mittleren Unternehmen stärker zu etablieren“, erläutert Jörg Caspar, Vorstandsvorsitzender der Arbeitskammer des Saarlandes. Gefördert wird das Projekt vom saarländischen Ministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz.

 „Guter betrieblicher Arbeitsschutz war immer schon und wird auch in Zukunft ein wichtiges ökonomisches Instrument zur Existenzsicherung der Betriebe sein. Vor allem aber ist für alle Menschen die körperliche und psychische Unversehrtheit ein Grundrecht. Und dieses Grundrecht kann und darf nicht am Arbeitsplatz aufgehoben werden. Arbeitsschutz ist daher ein gesamtgesellschaftliches Ziel und resultiert aus ökonomischer Vernunft“, so Caspar.

Seit 25 Jahren ist das Arbeitsschutzgesetz in Kraft. Seit 25 Jahren sollen die Betriebe ihre Arbeitsbedingungen überprüfen, um die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu ermitteln.  Bundesweite Umfragen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und unsere saarländische Umfrage „Betriebsbarometer“ zeigten laut Arbeitskammer aber, dass diese Anforderungen bei weitem nicht in allen Unternehmen umgesetzt würden.

Gerade in kleinen und mittleren Unternehmen fehlten häufig die notwendige Struktur. Auch der Wissensstand zum Arbeitsschutz sei dort kaum vorhanden. „Aus Erfahrung wissen wir auch, dass es den Akteuren in den Betrieben oft schwerfällt, sich mit der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und des gesamten Regelwerks zum Arbeitsschutz zu beschäftigen“, erläutert Caspar.

Und genau hier setzen Arbeitskammer, BEST e.V. und das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz an. Das Projekt „Beratungsinitiative Arbeitsschutz im Saarland“ (BASaar) soll dazu beitragen, alle Beteiligten zusammenzubringen, um gemeinsam den Arbeitsschutz im Betrieb voranzutreiben. „Mit zwei ausgewiesenen Betriebspraktikern wollen wir unseren Beitrag dazu leisten, Arbeits- und Gesundheitsschutz vor allem auch in kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken“, so Caspar.

„Wir versprechen uns von diesen präventiven, niedrigschwelligen Beratungsangeboten eine bessere Erreichbarkeit der Beschäftigten, Arbeitnehmervertretungen und der Arbeitgeber. Mit unserer Unterstützung schließt die Arbeitskammer hier, in Ergänzung zu der von Handwerkskammer und IHK angebotenen Beratung, eine Lücke im Arbeitsschutz. Nur wenige Bundesländer halten bisher ein vergleichbares Angebot vor“, so der Staatssekretär im Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Sebastian Thul.

Die Beratung ist vertraulich und kostenlos. Sie soll „Hilfe zur Selbsthilfe“ bieten und die staatlichen Behörden bei ihren Aufgaben entlasten. Die Berater bieten unter anderem an: Erstberatungen, Orientierungsgespräche, Vorträge, Inhouse-Schulungen, Praxishilfen.

Unterstützend haben Arbeitskammer und BEST e.V. innerhalb des Projekts ein Pilotprojekt ausgeschrieben. Eine Arbeitsmedizinerin oder ein Arbeitsmediziner sollen an zwei festen Terminen im Monat Beschäftigte telefonisch zum Thema Berufskrankheiten beraten.

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