Das sogenannte „Corona-Notbremse“ des Bundes regelt, dass ab einer 7-Tages-Inzidenz von 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen in einem Landkreis Präsenzunterricht grundsätzlich untersagt ist. Diesen Schwellenwert hat der Regionalverband Saarbrücken heute überschritten. Für den Lehrbetrieb der beiden künstlerischen Hochschulen im Saarland – der Hochschule für Musik (HfM) und der Hochschule der Bildenden Künste Saar (HBK) – hat dies allerdings keine Auswirkungen.

Der Lehrbetrieb in Präsenzform ist an den beiden Hochschulen bereits durch die Corona-Verordnung des Landes untersagt, die Lehre findet überwiegend digital statt. Die auch bisher bestehenden Ausnahmen für praktische und künstlerische Ausbildungstätigkeiten und Prüfungen bleiben von den im Regionalverband ab dem 3. Mai 2021 greifenden Regelungen der „Corona-Notbremse“ unberührt. Sie können entsprechend der Hygieneauflagen und Pandemiepläne der Hochschulen weiter in Präsenz stattfinden.

 

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