Das Saarland gibt für eine Vielzahl von Maßnahmen Zuschüsse. So zum Beispiel für die Schaffung von Arbeitsplätzen, den Schutz der Umwelt, die Finanzierung von Krankenhäusern oder soziale Zwecke. Die zuständigen Fachressorts müssen bei allen Zuwendungen in aufwendigen Förderverfahren die Einhaltung der Fördervoraussetzungen sowie die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit im Interesse der öffentlichen Hand prüfen. Diese seit Jahrzehnten weitgehend unveränderten Verfahren entsprechen in etlichen Details nicht mehr den heutigen Anforderungen sowie Möglichkeiten. Vielmehr binden sie sowohl auf Seiten des Zuwendungsgebers als auch auf Seiten der Zuwendungsempfänger in unnötigem Umfang Personalkapazitäten und verzögern zugleich die Abläufe.

Vor diesem Hintergrund haben im Rahmen eines zweijährigen Projektes unter Federführung des Ministeriums für Finanzen und Europa die Staatskanzlei und die saarländischen Ministerien die bestehenden Förderverfahren mit dem Ziel einer Entbürokratisierung unter die Lupe genommen und Möglichkeiten des Bürokratieabbaus, der Verschlankung und Effizienzsteigerung gefunden. Finanzminister Peter Strobel dazu: „Wir wollen mehr Tempo und weniger Aufwand bei Förderungen. Daher haben wir die bisherigen Verfahren überprüft und viele konkrete Verbesserungen umgesetzt. Zuwendungsempfänger kommen zukünftig schneller an die Fördermittel. Wir beschleunigen die Umsetzung der Fördermaßnahmen und reduzieren dabei den Verwaltungsaufwand.“

Förderverfahren beinhalten zahlreiche Schritte: Antragstellung und -prüfung, Erstellung des Zuwendungsbescheides, Durchführung von Vergabeverfahren, Umsetzung der Maßnahmen, Erstellung des Verwendungsnachweises sowie Prüfung des Verwendungsnachweises und der Vergabeverfahren. Die Erfahrungen zeigen, dass im Verfahren viel Arbeit und Zeit für jeden Teilschritt erforderlich ist, insbesondere wenn Kosten differenziert ermittelt werden müssen. Im Zuge der jetzt realisierten Reform ermöglichen Festbeträge und Pauschalierungen merkliche Entlastungen bei Antragstellung, Antragsbearbeitung und Abrechnung. Eine weitere Erkenntnis: Die Verwendungsnachweise werden bisher für die jeweiligen Förderprogramme sehr umfänglich geprüft. Eine Beschränkung auf stichprobenartige Prüfungen der Verwendungsnachweise ist aber in der Regel ausreichend, um eine Fehlverwendung von Mitteln oder einen ineffizienten Mitteleinsatz wirksam zu vermeiden. Solche Stichprobenprüfungen sollen zukünftig verstärkt zum Einsatz kommen. Um dies zu intensivieren, hat das Ministerium für Finanzen und Europa eine Arbeitsanleitung erstellt.

„Bereits der vorhandene Rechtsrahmen bietet viele Möglichkeiten zur Vereinfachung der Förderverfahren. Wir gehen aber noch einen Schritt weiter und vereinfachen das anzuwendende Haushaltsrecht zusätzlich“, erklärte Finanzminister Peter Strobel. Ansatzpunkte sind die sogenannte baufachliche Prüfung bei Baumaßnahmen sowie die Vergabeverfahren. Während die baufachliche Prüfung eine weitere Prüfroutine ist, die die Verwaltung bei Baumaßnahmen einhalten muss, überfordert die Einhaltung des Vergaberechts teilweise viele Zuwendungsempfänger, was zu Rückforderungen bei der Zuwendung führen kann.  Erleichterungen bringt in beiden Bereichen die erhebliche Erhöhung der Freigrenzen, unterhalb derer die entsprechenden Verfahren wegfallen. „Die enge Abstimmung mit dem Rechnungshof, dessen wertvolle Anmerkungen berücksichtigt wurden, ist für uns im ganzen Prozess ein wichtiges Anliegen gewesen,“ betonte Finanzminister Peter Strobel abschließend.

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