Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Saarlouis sorgte auch deutschlandweit für Schlagzeilen: am Dienstag wurde durch das Gericht die Vorschrift zur Beschränkung des Einzelhandels außer Vollzug gesetzt (wir berichteten). Ein Einzelhandelsunternehmen für IT-Technik hatte dagegen geklagt. 

Dabei begrüßen die Oppositionsparteien im saarländischen Landtag durchweg die Entscheidung der saarländischen Richter. Aber auch Ministerpräsident Tobias Hans steht dem Urteil positiv entgegen und kündigte an, auf Rechtsmittel zu verzichten. Damit können alle Geschäfte öffnen, solange pro Kunde 15 Quadratmeter zur Verfügung stehen.  Das Gericht sah unter anderem eine Ungleichbehandlung als Begründung für die Entscheidung ausschlaggebend, da in der Verordnung Buchhandlungen und Blumenläden einen Kunden pro 15 Quadratmeter empfangen dürfen. Die Verordnung soll vorerst nicht angepasst werden, auch wenn die Frage im Raum stehen dürfte, ob vor einer Verabschiedung durch die Ministerien keine rechtliche Prüfung stattfindet. Denn im Nachgang ist das Urteil in seiner Begründung durchaus offensichtlich und nachvollziehbar.

Ministerpräsident Tobias Hans: “Die gefundene Regel der MPK zum Einzelhandel war nicht meine präferierte Lösung”

„Beim Weg aus einem Lockdown wird es immer zu Ungleichbehandlungen kommen, weil man aus Sicht der Pandemiebekämpfung nicht alles auf einmal lockern darf, sondern behutsame Schritte wählen muss. Die gefundene Regel der MPK zum Einzelhandel war nicht meine präferierte Lösung, aber ich habe mich immer für bundesweit einheitliche Kriterien eingesetzt. Ich hätte mir eine breitflächigere Öffnung geknüpft an negative Tests gewünscht, die auch die Ungleichbehandlung des Einzelhandels an Grenzen zu Bundesländern wie bei uns zu Rheinland-Pfalz verhindert hätte. In der Entwicklung der Inzidenz sind wir derzeit knapp hinter Rheinland-Pfalz, die Öffnung des Einzelhandels wäre bei weiterhin guter Entwicklung der nächste Schritt gewesen. Wir werden daher keine Rechtsmittel gegen die Entscheidung des OVG einlegen und stattdessen mit einer breit angelegten Bürgertestung dafür sorgen, dass insbesondere die Beschäftigten im Einzelhandel besser geschützt sind. Ich rufe die BürgerInnen auf, von diesem kostenlosen Testangebot Gebrauch zu machen und etwa zu Beginn des wöchentlichen Einkaufs einen Test zu machen. Zeigen wir, dass wir es so schaffen können, die Infektionszahlen stabil zu halten und einen neuerlichen Lockdown zu vermeiden.“

FDP begrüßt Urteil zur Öffnung des Einzelhandels / Luksic fordert Öffnungsstrategie für Kultur, Sport und Gastronomie

Die Freien Demokraten begrüßen das Urteil des saarländischen Verwaltungsgerichtes zur Öffnung des Einzelhandels. Der Landesvorsitzende Oliver Luksic (MdB) fordert die Landesregierung zudem auf, die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Maßnahmen nicht zu vernachlässigen: „Die Aufhebung des Öffnungsverbots für den Einzelhandel war folgerichtig. Die bisherige Praxis war weder verhältnismäßig noch war es nachvollziehbar, warum zwischen den Fachgeschäften unterschieden wurde. Die Landesregierung hat hier handwerkliche Fehler gemacht, die das Gericht korrigieren musste. Die Urteilsbegründung mit dem Hinweis auf Ungleichbehandlung des Einzelhandels und der mangelnden Verhältnismäßigkeit ist daher logisch und nachvollziehbar. Viele Geschäfte stehen durch die lange Schließung und mangelnde Hilfen vor dem Aus, eine Öffnung ist dringend notwendig. Ein Veröden der Innenstädte und Dorfkerne muss verhindert werden. Es ist bedauerlich, dass erst über Gerichte etwas passiert und die Argumente und Hilferufe der vielen Selbständigen von der großen Koalition nicht gehört wurden. Die neuen Schnelltests, App-gestützte Möglichkeiten zur Nachverfolgung sowie andere technologische Innovationen eröffnen darüber hinaus weitere Möglichkeiten, um neben den Handel auch Kultur, den Sport und die Gastronomie schrittweise weiter zu öffnen. Die Landesregierung muss endlich auch die wirtschaftlichen und sozialen Schäden der Corona-Maßnahmen stärker in den Blick nehmen.“

Oskar Lafontaine: Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts sorgt für Gerechtigkeit 

Oskar Lafontaine: „Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes, nach der die Beschränkungen für den Einzelhandel vorläufig außer Kraft gesetzt werden müssen, war zu erwarten. Die saarländische Landesregierung kann nicht auf Dauer in den Corona-Verordnungen den Gleichheitsgrundsatz verletzen und bestimmten Geschäften die Öffnung erlauben, anderen aber nicht. Noch wichtiger für die Steuerung der Pandemie im Saarland ist der Hinweis der Richter, dass es vorrangiges Ziel der Maßnahmen sein muss, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden. Die saarländische Landesregierung wird durch das Gericht aufgefordert, die Steuerung der Pandemie nach den unbrauchbaren Inzidenzwerten aufzugeben und sich vorrangig an der Belegung der Krankenhausbetten und der Auslastung der Intensivstationen zu orientieren, wie von der Linksfraktion seit Monaten gefordert. Die in der letzten Landtagssitzung noch von Ministerpräsident Hans vertretene Orientierung an einer Inzidenz von 35 würde im Saarland große Teil des wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens auch für die nächsten Monate unmöglich machen.“

AfD begrüßt Urteil

Auch die Alternative für Deutschland bewertet die Entscheidung des Gerichts positiv: “Eine gute Nachricht, denn nach Ansicht der Richter bestehen mittlerweile erhebliche Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme. Die erforderliche Rechtfertigung zur Ungleichbehandlung einzelner Branchen sei nicht mehr zu erkennen. Grundrechte werden wieder berücksichtigt – Handelsverband und IHK Saarland sind erleichtert. Vermutlich sind es auch die Gewerbetreibenden. Auch die Gastronomie ist erleichtert. So sollte es auch dem Gewerbe wieder möglich sein, der Erwerbstätigkeit mit nachvollziehbaren Auflagen nachzugehen. Was sich aufdrängt ist die Frage, ob die Verantwortlichen der Landesregierung – hier das Gesundheitsministerium das erforderliche Fingerspitzengefühl für seine vom Bürger aufgetragene Aufgabe einfach nur verloren hat oder noch nie hatte. Unlogische Regelungen wie die Kontaktverbote führen nun einmal nicht zu mehr Verständnis beim Bürger. Sinnvolle Einwände durch das Einschreiten des Oberverwaltungsgerichts sofort anzugreifen ist in diesem Fall unprofessionell und tritt die Bürgerrechte mit Füßen.”

 

Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein