Symbolbild

Der Aufruf an Eltern von Kita-Kindern, die Betreuung ihrer Kinder möglichst privat zu organisieren, entfällt mit dem Auslaufen der noch bis zum 21. Februar 2021 gültigen Corona-Rechtsverordnung des Landes. Die Kitas befinden sich dann, wie auch bisher, im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen mit Hygiene- und Infektionsschutzauflagen. Gleichzeitig sollen die freiwilligen Testangebote für Kita-Beschäftigte ab der kommenden Woche ausgeweitet werden. 

Christine Streichert-Clivot (SPD)
Foto: Christian Hell / Ministerium für Bildung und Kultur

Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot erklärt dazu: „Wir wissen, wie wichtig der Zugang zu den frühkindlichen Bildungs- und Betreuungsangeboten in den Kitas für Kinder ist und dass viele Eltern von Kita-Kindern unter großem Druck stehen. Bei vielen sind die Kräfte am Ende und sie müssen Familie und Beruf auch in der Pandemie miteinander vereinbaren können. Gleichzeitig entwickelt sich die Corona-Lage im Saarland gut, die Infektionszahlen sinken weiter. Vor diesem Hintergrund haben wir uns in der Landesregierung darauf verständigt, auf den Aufruf an die Eltern, die Betreuung ihrer Kita-Kinder privat zu organisieren, zu verzichten. Mit der Ausweitung der freiwilligen Testangebote für die Beschäftigten in den Kitas sorgen wir für zusätzliche Sicherheit. Das in der Landesregierung zu ermöglichen, war mir wichtig.“

Der Ministerrat hat beschlossen, dass alle Kita-Beschäftigten sich ab der kommende Woche zweimal wöchentlich auf Kosten des Landes mit Schnelltests auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen lassen können, um zusätzliche Sicherheit zu erreichen. Hierzu steht das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MSGFF) in Verhandlungen vor allem mit der ärztlichen Seite, Corona-Schnelltests aus den Mitteln der Landesreserve stehen zur Verfügung. Die Organisation des Testangebotes für die Kita-Beschäftigten erfolgt in der Verantwortung des MSGFF und des dort angesiedelten Landesjugendamtes (LJA). Die Kita-Träger werden über das zuständige LJA über die geltenden Hygiene- und Infektionsschutz-Regelungen und die Modalitäten zur Inanspruchnahme der Testangebote in den Einrichtungen informiert. Masken für die Beschäftigten, Lüften und weitere Hygienemaßnahmen wie die Bildung möglichst fester Gruppen sind in den Einrichtungen weiterhin notwendig.

Ministerin Monika Bachmann: „Die Angebote der Kindertagesbetreuungseinrichtungen haben für die Bildung der Kinder und für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Eltern oder der Sorgeberechtigten höchste Bedeutung. Diese Angebote den Betroffenen wieder zur Verfügung stellen zu können, war immer Aufgabe und Ziel des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. Gleichzeitig ist mir aber auch der Schutz und die Gesundheit der in den Kitas beschäftigten Personen in dieser Pandemielage ein wichtiges Anliegen. Das nun zu schaffende Testangebot für die Beschäftigten in den Kitas soll diesen Zielen dienen. Die Planungen und die Umsetzung hierzu werden nach dem gestrigen Ministerratsbeschluss nun zügig umgesetzt. Ich möchte an dieser Stelle herzlich für die seit Beginn der Pandemie eingebrachte Geduld und das Verständnis für die notwendigen, aber nicht immer einfachen Maßnahmen bedanken. Dem hervorragenden Engagement aller Träger der Betreuungseinrichtungen, den Leitungen und allen Beschäftigten in den Einrichtungen vor Ort ist es zu verdanken, dass die Eltern und Sorgeberechtigten ihre Kinder in der ganzen Zeit in guten Händen wissen.“

Testangebot für Beschäftigte an Schulen und Schüler*innen wird ausgeweitet – Beschaffung medizinischer Masken für Kinder 

Die saarländischen Grundschulen starten nach den Winterferien am 22. Februar 2021 zudem in den Wechselunterricht. Für zusätzliche Sicherheit an den Schulen will das Ministerium für Bildung und Kultur (MBK) ebenso mit einer Ausweitung der freiwilligen Testangebote sorgen. Die Beschäftigten an den Schulen und die Schüler*innen sollen sich bis zu zweimal wöchentlich auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen lassen können. Zum Einsatz kommen Antigen-Schnelltests. Die Tests werden zunächst in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland durch medizinisch geschultes Personal an den Schulen durchgeführt. Außerdem beschafft das Land medizinische Masken für Kinder.

Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot: „Die Corona-Lage im Saarland entwickelt sich positiv und an unseren Schulen haben wir bereits strenge Hygiene- und Infektionsschutzregelungen, mit denen ein sicherer Schulbetrieb auch in der Pandemie möglich ist. Mit der Ausweitung des Testangebots sorgen wir für zusätzliche Sicherheit an unseren Schulen. Klar ist, dass wir immer wieder auch Corona-Fälle mit Schulbezug haben werden, solange wir uns in der Pandemie befinden.“ Die Teilnahme am Testangebot ist sowohl für die Beschäftigten als auch die Schüler*innen freiwillig. Bei minderjährigen Schüler*innen ist eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten notwendig. Die Erziehungsberechtigten werden zeitnah über das Testangebot informiert. Im Falle eines positiven Schnelltest-Ergebnisses wird zur Absicherung des Ergebnisses ein weiterer Test (PCR-Test) durch das zuständige Gesundheitsamt durchgeführt, das dann gegebenenfalls weitere Maßnahmen einleitet. Sobald Schnelltests zur Selbstanwendung zugelassen sind, sollen diese zur Anwendung kommen. Bisher konnten sich Beschäftigte an den Schulen beim Landestestzentrum in Saarbrücken auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen lassen. Dieses Angebot bleibt bestehen.

Beschaffung medizinischer Masken in Kindergröße für die Schulen

Mit der am 16. Februar 2021 beschlossenen Corona-Verordnung des Landes wird auch an den Schulen das Tragen medizinischer Masken – d.h. OP-Masken oder Masken höherer Standards – verpflichtend. Der medizinische Mund-Nasen-Schutz (MNS) zeichnet sich – im Gegensatz Mund-Nasen-Bedeckungen (MNB), sogenannte Alltagsmasken – durch genormte Herstellungs- und Zertifizierungsprozesse aus. Damit bieten medizinische Masken mehr Sicherheit als MNB. Das MBK wird den Schulen deshalb kurzfristig medizinische Masken in Kindergröße zur Verfügung stellen. Die Masken sollen während des gesamten Schulbetriebes getragen werden. Natürlich sind auch Tragepausen vorgesehen. Den Schüler*innen soll die Möglichkeit zu Erholungspausen im Freien sowie bei Bedarf auch während der Unterrichtsstunde und während des Lüftens gegeben werden. Den Schüler*innen ist während dieser Tragepausen im Unterricht weiterhin auch das Trinken mitgebrachter Getränke am Platz erlaubt.

Barbara Spaniol: Öffnung der Grundschulen ab Montag ist richtig – Landesregierung muss mehr für den Schutz der Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte tun

Barbara Spaniol, DIE LINKE

Mit Blick auf den am Montag startenden Wechsel-Unterricht an den Grundschulen im Saarland fordert die Linksfraktion die Landesregierung dennoch auf, bessere Voraussetzungen zu schaffen und ein klares Konzept für die nächsten Monate an allen Schulen im Land vorzulegen. „Die Kinder und Jugendlichen brauchen ebenso wie ihre Eltern und die Lehrkräfte Sicherheit, wie es für sie weitergehen wird“, erklärt Barbara Spaniol, bildungspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Saarländischen Landtag. „Es ist wichtig, das die Schulen wieder öffnen. Viele Kinder leiden unter den Schließungen und Unterrichtsausfall. Und das Online-Lernen hängt nach wie vor viel zu sehr von der einzelnen Lehrkraft ab und funktioniert vor allem bei vielen Schülerinnen und Schülern aus einkommensschwachen Haushalten, die zuhause keine Unterstützung und entsprechende Infrastruktur haben, nicht. Und es ist richtig, dass nun die Grundschulen an der Reihe sind, denn für die Kinder ist Online-Unterricht besonders schwer, während sie gleichzeitig die sozialen Kontakte an der Schule im besonderen Maße brauchen. Aber die Sorgen der Betroffenen müssen trotzdem ernst genommen werden. So muss sichergestellt werden, dass für die Lehrerinnen und Lehrer ausreichend FFP2-Masken mit CE-Siegel und Corona-Tests zur Verfügung stehen. Außerdem brauchen wir genügend Luftfilter, sowie mehr Personal und zusätzliche Räume für kleine Lerngruppen und einen Mindestabstand im Unterricht. Auch ein zeitnahes Impfangebot für Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher muss geprüft werden. Für die kommenden Wochen braucht es zudem Lösungen, wie der Schülerverkehr weiter entzerrt werden kann. Und weil sie die Situation vor Ort am besten kennen, sollten die Maßnahmen in enger Abstimmung mit den Schulen erfolgen.“

 

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