Symbolbild

Auch 2021 können Landkreise und kreisfreie Städte Projektmittel für gesundheitsfördernde Vorhaben erhalten, die insbesondere die Gesundheit von sozial- und gesundheitlich-benachteiligten Menschen verbessern sollen. Die gesetzlichen Krankenkassen setzen damit das 2019 gestartete Programm zur Gesundheitsförderung und Prävention in Kommunen fort. 

Alle Landkreise im Saarland können bis zu zwei Anträge stellen. Die Projekte können mit insgesamt 220.000 Euro gefördert  werden und  richten sich zum Beispiel an Kinder und Jugendliche aus sucht- oder psychisch-belasteten Familien, Senioren oder Menschen mit Behinderungen. Dabei sollen vor Ort in den Kommunen gesundheitsförderliche Strukturen aufgebaut werden. Aber auch die individuelle Gesundheit und die Gesundheitskompetenz der Bürgerinnen und Bürger werden gestärkt. Die Vernetzung vor Ort und die Zusammenarbeit mit lokalen Kooperationspartnern, wie Wohlfahrtsverbänden, Vereinen, Beratungsstellen oder Nachbarschaftseinrichtungen, ist dabei ausdrücklich erwünscht. 

Erleichterungen bei der Antragstellung 

Das Antragsverfahren ist vereinfacht worden, um interessierten Städten und Landkreisen, die aktuell durch die Corona-Pandemie stark gefordert sind, den Zugang zum Förderangebot zu erleichtern. Zentrale Anlaufstelle für alle Antragsteller ist das Programmbüro des GKV-Bündnisses für Gesundheit im Saarland. Das Programmbüro bietet persönliche Beratung zu den Fördervoraussetzungen und -kriterien an und beantwortet Fragen zur inhaltlichen Ausgestaltung der Vorhaben. Unter den aktuellen Bedingungen finden die Beratungen telefonisch, per Mail oder online statt. Die Kontaktdaten sowie alle Informationen und Antragsunterlagen sind auf www.gkv-buendnis.de/programmbuero-SL abrufbar. 

Das Kommunale Förderprogramm des GKV-Bündnisses für Gesundheit wird von allen 103 gesetzlichen Krankenkassen getragen. Einen allgemeinen Überblick über das Kommunale Förderprogramm und die Arbeit des GKV-Bündnis für Gesundheit bietet die Seite www.gkv-buendnis.de. 

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