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Das Einkaufen im Internet ist, gerade bei den derzeitigen Rahmenbedingungen, eine bequeme und einfache Methode die verschiedensten Produkte zu erwerben. Doch egal ob man direkt bestellt oder sich über Produkte in Rezensionen, bei Influencern oder Bloggern informieren möchte, ist es oft schwer abzusehen, ob es sich um unabhängige Bewertungen oder um bezahlte Werbung handelt.

Minister Reinhold Jost
Foto: Becker und Bredel / www.saarland.de

„Um die Bürgerinnen und Bürger nicht zu manipulieren, ist es wichtig, das Werbung oder Sponsoring einheitlich gekennzeichnet sind“, so Verbraucherschutzminister Reinhold Jost. Das Bundeskabinett hat vor diesem Hintergrund gerade beschlossen, einen Gesetzesentwurf zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht auszuarbeiten. Bundesverbraucherschutzministerin Lambrecht hat diese weitreichende Stärkung des Verbraucherschutzes auf den Weg gebracht. In Zukunft soll es online für Kunden mehr Transparenz bei Produktbewertungen und Suchergebnislisten auf Verkaufsplattformen geben. Es soll deutlich erkennbar sein, wer Produktbewertungen vorgenommen hat und warum bestimmte Produkte beim Suchergebnis weiter oben stehen als andere. „Ein wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz im Onlinehandel, was die Position und die Wahlmöglichkeit von Verbraucherinnen und Verbrauchern beim Onlineeinkauf deutlichen stärken kann“, so Jost.

Auch Influencer und Blogger profitieren von mehr Rechtssicherheit durch die im Gesetzentwurf enthaltene Regelung zur Kennzeichnung kommerzieller Kommunikation. Künftig müssen sie ihre veröffentlichten Beiträge immer dann als kommerzielle Kommunikation mit dem Begriff „Werbung“ kennzeichnen, wenn sie für ihr Posting oder Video eine Gegenleistung erhalten. „Diese praxisnahe Regelung gibt der steigenden Zahl an Influencern und Bloggern Rechtssicherheit. Zusätzlich ermöglicht es auch den Verbraucherinnen und Verbrauchern, besser nachzuvollziehen, wie Empfehlungen und Hinweise für ein Produkt oder eine Dienstleistung zustande gekommen sind“, so Jost.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht ebenfalls eine Stärkung der Rechte von Verbrauchern bei so genannten Kaffeefahrten vor. Der Verkauf von Medizinprodukten und Nahrungsergänzungsmitteln soll bei solchen Fahrten verboten werden. Hier fordert Jost eine weitere Verschärfung: „Das Vertriebsverbot sollte ebenfalls für Finanzdienstleistungen gelten. Eine Kaffeefahrt ist kein geeigneter Ort, um angebliche Börsengeheimtipps oder andere Vermögensanlagen zu bewerben.“ Gleichzeitig wird der Bußgeldrahmen für die Anbieter der Kaffeefahrten erhöht, falls diese sich nicht an das Verbot halten. Der am 20.01.2021 vom Bundeskabinett verabschiedete Regierungsentwurf wird im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens dem Bundesrat und Bundestag zugeleitet.

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