Ab sofort können die Anträge für die Dezemberhilfe unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden. Neu ist, dass die Abschlagszahlungen von bisher 10.000 Euro auf max. 50.000 Euro erhöht wurden.

Antragsteller, die bereits eine auf 10.000 Euro gedeckelte Abschlagszahlung erhalten haben, werden eine weitere Abschlagszahlung bis zum Höchstbetrag von 50.000 Euro erhalten. Die Bundesregierung unterstützt mit der „außerordentlichen Wirtschaftshilfe“, der sogenannten November- und Dezemberhilfe, alle direkt oder indirekt Betroffenen, deren Betrieb aufgrund der zur Bewältigung erforderlichen Maßnahmen temporär geschlossen werden musste.

Alle Betroffenen erhalten schnell und unbürokratisch Hilfe in Form von Zuschüssen. Anträge auf Novemberhilfe können noch bis zum 31.01.2021 gestellt werden. Anträge auf Dezemberhilfe können bis zum 31.03.2021 gestellt werden. Weitere Infos zu den Hilfen erhalten Sie hier.

Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein