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Sozialministerin Monika Bachmann bringt Gesetzentwurf zur Änderung des Saarländischen Pflegegesetzes ein: „Es gilt die Pflege in der häuslichen Umgebung zu stärken.“
 Sozialministerin Monika Bachmann hat heute im Landtag des Saarlandes einen Gesetzentwurf zur Änderung des Saarländischen Pflegegesetzes eingebracht. Damit  verfolgt
Ministerin Monika Bachmann
Ministerin Monika Bachmann
die Landesregierung das Ziel, den Verbleib von hilfe-, betreuungs-, oder pflegebedürftigen Menschen in der eigenen Häuslichkeit zu sichern. 34.102 Saarländerinnen und Saarländer beziehen aktuell Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung – über zwei Drittel dieser Menschen wird durch Angehörige oder Pflegedienste zu Hause betreut. „Alle Prognosen deuten auf einen starken Anstieg des Anteils pflegebedürftiger Menschen hin. Als Landesregierung stehen wir daher vor der Aufgabe, notwendige Pflegeleistungen sicherzustellen. Dabei liegt uns vor allem das Wohl der Betroffenen am Herzen“, so Sozialministerin Monika Bachmann.
Die Änderungen am bestehenden Gesetz seien notwendig, um eine bedarfsgerechte, ortsnahe, leistungsfähige und wirtschaftliche Versorgungsstruktur im Saarland zu gewährleisten. Damit dies bestmöglich geschehen kann, sollen detaillierte Erkenntnisse über die Lebenssituation pflegebedürftiger Menschen in Form eines Landesseniorenberichts erzielt werden. Zusätzlich verpflichtet sich das dafür zuständige Sozialministerium zu einer dauerhaften Begutachtung der Versorgung älterer und hilfsbedürftiger Menschen durch einen Landesseniorenplan.
Niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote zur Unterstützung im Haushalt einschließlich entsprechender Initiativen des Ehrenamts  und der Selbsthilfe fördern den Verbleib in der eigenen Häuslichkeit und stärken die familiale Pflege. Sie sorgen für mehr Flexibilität in der Verwendung der entsprechenden Pflegeversicherungsleistung und werden ebenfalls durch die Änderungen im Gesetz verankert.
„Wir sind im Saarland gut aufgestellt: Die Pflege steht mit allen Akteuren im Mittelpunkt der Gesellschaft und wird noch weiter an Bedeutung gewinnen. Mit diesem Gesetzentwurf bauen wir als Landesregierung der Entwicklung vor.  Es ist ein weiterer Schritt zur Stärkung der Pflege“, sagt Bachmann abschließend.

 

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