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Künftig sind auch Nachreichung digitaler Anlagen in ELSTER möglich. Neue Funktionen sind dank des Projekt „NACHDIGAL – Nachlieferung digital“ seit 25.11.2020 verfügbar.

„Die Bürgerinnen und Bürgern sowie deren steuerliche Beratung haben nun über ‚Mein ELSTER‘ die Möglichkeit, Belege digital und sicher an die Finanzämter zu übermitteln. Dies ist ein Vorteil für alle Steuerpflichtigen und erleichtert die Arbeit der Finanzverwaltung“, erklärte Anja Wagner-Scheid. Mit dem neuen Formular „Belegnachreichung zur Steuererklärung“ können Belege für nachstehenden Steuererklärungen und Anlagen übermittelt werden:

•      Einkommensteuererklärung
•      Erklärung zur gesonderten Feststellung der Einkünfte
•      Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte
•      Gewerbesteuererklärung
•      Körperschaftsteuererklärung
•      Umsatzsteuerjahreserklärung
•      Einnahmenüberschussrechnung
•      eBilanz

Neben der nun neu eingeführten Belegnachreichung zur Steuererklärung können damit insgesamt folgende Anlagen über „Mein ELSTER“ übermittelt werden:

•      Einspruch
•      Antrag auf Anpassung von Vorauszahlungen
•      Antrag auf Fristverlängerung
•      Sonstige Nachricht an das Finanzamt

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