HOMBURG1 | SAARLAND NACHRICHTEN
Mit dem heute vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf zum Mutterschutz wird der Mutterschutz unter anderem auch auf Studentinnen und Schülerinnen ausgeweitet. „Der nun vorgelegte Gesetzesentwurf  entspricht in weiten Teilen den Forderungen, die ich bereits im März an Bundesministerin Schwesig formuliert hatte“, sagte die saarländische Frauen – und Familienministern Monika Bachmann in Saarbrücken. „Jetzt sind wir auf dem richtigen Weg, das Gesetz an die heutige Lebenswirklichkeit anzupassen.“ Bachmann hatte sich bereits im vergangenen Jahr für die Novellierung des 65 Jahre alten Gesetzes stark gemacht.

„Für mich waren drei Aspekte besonders wichtig“, sagte Bachmann. „Erstens, dass die Arbeitgeber erst die Möglichkeiten zur Umgestaltung der Arbeitsbedingungen, eines Arbeitsplatzwechsels oder ein Beschäftigungsverbot für einzelne Tätigkeiten prüfen müssen, bevor ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird.“  Dies komme sowohl dem Arbeitgeber als auch den (werdenden) Müttern entgegen, die weiterhin am Erwerbsleben teilhaben könnten und somit nicht gegen ihren Willen über die Maßen von einer beruflichen Tätigkeit ausgeschlossen seien.

„Aus frauen- und gleichstellungspolitischer Sicht war es wichtig, den Schutzbereich auf Studentinnen, Schülerinnen, Praktikantinnen und Auszubildende auszuweiten, um auch dieser Personengruppe einen angemessen Schutz zukommen zu lassen und nicht zuletzt ist es gelungen, mit der Ausdehnung der Schutzfrist nach der Geburt bei einem Kind mit Behinderung und durch die Neueinführung des Kündigungsschutzes bei einer nach der 12. Schwangerschaftswoche erfolgten Fehlgeburt, Frauen in gesundheitlich und psychisch schwierigen Lebenssituationen zu schützen.“

Bachmann verwies darauf, dass in dem nun vorgelegten Gesetzentwurf die beabsichtigte verantwortungsvolle Interessenabwägung zwischen der Sicherheit der schwangeren und stillenden Beschäftigten einerseits und ihrer Autonomie bei der Entscheidung über ihre Erwerbstätigkeit andererseits in großen Teilen erreicht worden sei und die die Teilhabe von werdenden Müttern am Erwerbsleben künftig nicht in unangemessener Weise beschränkt werden werde.

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