Mit der Veröffentlichung des FIU-Jahresberichts zieht die FIU Bilanz und stellt für das Jahr 2019 mit insgesamt 114.914 eingegangenen Verdachtsmeldungen einen starken Anstieg um fast 49 % gegenüber dem Vorjahr fest. Damit gingen rund 37.500 mehr Verdachtsmeldungen ein als im Jahr 2018. Insgesamt betrachtet hat sich das jährliche Meldeaufkommen in Deutschland seit 2009 fast verzwölffacht, was die kontinuierliche Sensibilisierung der nach dem Geldwäschegesetz Verpflichteten sowie die fortschreitende Automatisierung bei großen Kreditinstituten widerspiegelt.

Der Anstieg des Meldeaufkommens erstreckt sich sowohl auf Finanz- und Nichtfinanzsektor als auch auf Behörden und sonstige Verpflichtete. Nach wie vor stammen rund 98 % aller Meldungen aus dem Finanzsektor, von welchem über 35.000 Verdachtsmeldungen mehr eingingen als noch im Jahr 2018.

Die absolute Anzahl der eingegangenen Verdachtsmeldungen aus dem Nichtfinanzsektor ist im Jahr 2019 zwar angestiegen, macht jedoch weiterhin nur rund 1,3 % der Gesamteingänge aus. Für den Anstieg im Nichtfinanzsektor sind vor allem Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen verantwortlich. Auch aus dem Bereich der Güterhändler gingen in diesem Jahr deutlich mehr Meldungen ein, wobei der prozentuale Anstieg mit gut 50 % in etwa dem Gesamttrend entsprach. Außerdem erhöhte sich ebenfalls die Zahl der Verdachtsmeldungen von Immobilienmaklern und Finanzunternehmen.

Ein leicht steigender Trend zeigte sich auch bei der Anzahl der Verdachtsmeldungen, die Bezüge zu Kryptowerten aufwiesen. Hier enthielten rund 760 Verdachtsmeldungen den Meldungsgrund “Auffälligkeiten im Zusammenhang mit Kryptowährungen”. Insbesondere stellt die Weiterleitung von Geldern an Handelsplattformen ins Ausland zum Umtausch der Gelder in Kryptowerte mit anschließendem Weitertransfer eine typische Begehungsweise dar.

Der Leiter der FIU – Christof Schulte – begrüßt die Entwicklung: “Die Tendenz der kontinuierlich steigenden Zahl der an die FIU übermittelten Verdachtsmeldungen zeigt, dass die umfangreichen Sensibilisierungs- und Koordinierungsmaßnahmen der FIU wirken. Die Aufmerksamkeit der Verpflichteten zur Identifizierung auffälliger Sachverhalte im Zusammenhang mit möglicher Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wächst spürbar an. Dabei kommt dem risikobasierten Ansatz und der damit einhergehenden gesetzlichen Filterfunktion der FIU – beides auch von den Standards der Financial Action Task Force (FATF) umfasst – eine besondere Bedeutung zu.

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