Viele Bauherren verwirklichen ihren Traum von den eigenen vier Wänden mit tatkräftiger Hilfe von Freunden und Bekannten. Doch auch beim privaten Hausbau gilt: Der Bauherr trägt die Verantwortung für das Bauvorhaben und sollte an die Absicherung der Helferinnen und Helfer denken. Deshalb muss das Bauvorhaben bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) angemeldet werden, und zwar innerhalb von einer Woche. Auf diese gesetzliche Pflicht weist die BG BAU hin.
“Die Meldepflicht des Bauvorhabens gilt unabhängig davon, ob Freunde, Kollegen, Verwandte oder Nachbarn, die auf der Baustelle mithelfen, unentgeltlich arbeiten oder nicht”, sagt Gerda Zielinski, Verantwortliche für Fragen zu Zugehörigkeit und Beitrag bei der BG BAU. Eine Ausnahme von der Versicherungspflicht gibt es nur bei Gefälligkeitsleistungen.
Eine klare Definition für solche Handreichungen findet man weder in den gesetzlichen Vorschriften noch in der sozialgerichtlichen Rechtsprechung. Ob die Ausnahme vorliegt, muss in jedem Einzelfall geprüft werden. “Zudem spielt es eine Rolle, ob die Hilfe einem Arbeitsverhältnis vergleichbar gestaltet ist und wie umfangreich und gefährlich die Tätigkeiten sind.” Eine weitere Ausnahme: Wenn alle Helfer zusammen nicht länger als 40 Stunden auf dem Bau tätig waren, dann ist die Unfallkasse der öffentlichen Hand zuständig.
Allein im Jahr 2019 betreute die BG BAU 56.519 Eigenbauprojekte. “Durch ihre Tätigkeit auf der Baustelle werden private Bauherren zu Unternehmern und haben entsprechende Verpflichtungen”, merkt Zielinski an. “Beispielsweise müssen sie ihren Helfern Helme, Handschuhe und Arbeitsschutzschuhe bereitstellen und sie müssen sich um Maßnahmen wie Erste Hilfe oder Brandschutz kümmern.” Bei der Umsetzung der Unfallverhütungsvorschriften können Bauherren auf die Beratungsleistungen der Fachleute von der BG BAU zurückgreifen.
Durch die gesetzliche Unfallversicherung ist der Versicherungsschutz für versicherte Bauhelfer während der Tätigkeit auf der Baustelle sowie auf dem Weg zur und von der Baustelle gegeben. Die privaten “Häuslebauer” werden durch die BG BAU vor Schadensersatzansprüchen von verletzten und versicherten Helfern geschützt, wofür Sie einen Beitrag an die Berufsgenossenschaft bezahlen. Für die Verletzten übernimmt die BG BAU die Kosten einer möglichen Heilbehandlung, das Verletztengeld, die Rehabilitation bis zum Wiedereinstieg ins Berufsleben und gegebenenfalls eine Verletztenrente, wenn die Erwerbsfähigkeit nach einem Unfall vermindert bleibt. Im Falle tödlicher Arbeitsunfälle erbringt sie Leistungen an Hinterbliebene, wenn die Voraussetzungen vorliegen.
“So genießen private Bauhelfer den umfassenden Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung”, unterstreicht Zielinski. Deshalb werden Bauherren von der BG BAU aufgefordert, einen Nachweis über die geleisteten Arbeitsstunden einzureichen. Die Kosten zur Versicherung der Bauhelfer betragen laut BG BAU derzeit 1,55 EUR pro Helferstunde in den alten sowie 1,47 EUR in den neuen Bundesländern.
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