Symbolbild

Menschen mit Behinderung können zukünftig ihren Alltag und ihre Lebensplanung autonom, selbstbestimmt und eigenverantwortlich organisieren. Entsprechend ihrer Neigungen und Fähigkeiten erhalten sie Unterstützung und Begleitung.

Monika Bachmann (CDU)
Quelle: www.saarland.de

Ministerin Monika Bachmann erläutert hierzu: „Ich freue mich, dass wir mit dem Rahmenvertrag wiederum Verbesserungen auf den Weg gebracht haben: Der Zugang zu den Leistungen der Eingliederungshilfe wird im Saarland für die Menschen mit Behinderungen erleichtert. Es gibt einige Neuerungen. Die bewährten Angebote bleiben jedoch auf jeden Fall erhalten. Mir ist vor allem der Schutz der Menschen mit Behinderungen vor Gewalt und sexuellem Missbrauch ein Herzensanliegen. Deshalb müssen alle Anbieter im Saarland nun ein umfassendes Schutzkonzept vorlegen. Wir werden die Umsetzung der Schutzkonzepte begleiten und überprüfen.“ 

Ministerin Monika Bachmann hat für das Saarland gemeinsam mit der LIGA, der Freien Wohlfahrtspflege Saar und dem Verband der Deutschen Alten- und Behindertenhilfe (VDAB) den neuen Landesrahmenvertrag für die Eingliederungshilfe Saarland unterzeichnet. Der Rahmenvertrag ist die Grundlage für mehr als 300 Einzelvereinbarungen mit 63 Anbietern von Leistungen für Menschen mit Behinderung. Ebenfalls an der Erarbeitung dieses Vertrags beteiligt war der Landesbeirat für die Belange von Menschen mit Behinderung, als Interessensvertretung der Verbände der Menschen mit Behinderungen.

Das Saarland stellt mit dem neuen Landesrahmenvertrag für die Eingliederungshilfe den Menschen mit seinen behinderungsspezifischen Bedarfen in den Mittelpunkt. Die Eingliederungshilfe wird zu einem modernen personenzentrierten Teilhaberecht umgewandelt. 

Zum 1. Januar 2020 ist die 3. Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Kraft getreten. Hier werden das Recht der Rehabilitation und die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen neu geregelt. In der Eingliederungshilfe sind zukünftig die Fachleistungen von den existenzsichernden Leistungen zu trennen.

Das BTHG setzt die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention um: Die Teilhabe von Menschen mit Behinderung ist in allen Lebensbereichen zu verbessern und zu garantieren. Bisher richteten sich die Leistungen nach der Art der Behinderung und nach der Wohnform.

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