Das Landessozialgericht des Saarlandes Foto: Ministerium der Justiz

Justizstaatssekretär Roland Theis hat – pandemiebedingt erst jüngst in einem persönlichen Gespräch – dem neuen Präsidenten des Sozialgerichts für das Saarland, Dr. Raphael Klein, persönlich zur Übernahme der Amtsgeschäfte gratuliert. Bereits im Januar hatte er den bisherigen Präsidenten Thomas Kühn-Sehn im Rahmen einer Feierstunde im Ministerium verabschiedet.

Roland Theis (CDU)
Bild: cdu-fraktion-saar.de

„Mit seinen breiten Erfahrungen am Sozial- und Landessozialgericht, in der Ministerialverwaltung und seinem Engagement in der Juristenausbildung stellt Herr Dr. Klein die Idealbesetzung für die Präsidentenstelle dar“, unterstrich Theis. Zugleich dankte er dem früheren Präsidenten Thomas Kühn-Sehn für dessen langjähriges Wirken in der saarländischen Justiz; „Sie haben das Sozialgericht in schwierigen Zeiten souverän geleitet und maßgeblich dazu beigetragen, dass der Rechtsgewährungsanspruch der Bürgerinnen und Bürger, dem gerade für die sensiblen Materien des Sozialrechts eine besondere Bedeutung zukommt, vorbildlich erfüllt werden konnte.“

Beim Sozialgericht für das Saarland mit Sitz in Saarbrücken und 45 Bediensteten – darunter 18 Richterinnen und Richter – sind allein im Jahr 2019 über 5.000 Klagen und Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz beim Gericht eingegangen.  Die Zuständigkeiten des Sozialgerichts erstrecken sich unter anderem auf Angelegenheiten der Renten-, Kranken-, Unfall- und Pflegeversicherung, des Arbeitslosengelds II, der Sozialhilfe und auf die Feststellung von Behinderungen.

Dr. Raphael Klein wurde 1964 in Saarbrücken geboren und trat nach dem Bestehen beider juristischer Staatsexamen 1994 als Richter in den saarländischen Justizdienst ein und war zunächst am Amtsgericht Homburg tätig. 1996 wechselte er zum Ministerium der Justiz, wo er zunächst im Landesprüfungsamt für Juristen eingesetzt war und sodann das Fachreferat für Strafrecht übernahm. Anfang 2001 wechselte Herr Dr. Klein in eine richterliche Tätigkeit zum Sozialgericht für das Saarland. Nach einer dortigen Erprobung wurde er 2005 zum Richter am Landessozialgericht ernannt. Am 27. Januar 2020 ist Herr Dr. Klein als Präsident zum Sozialgericht für das Saarland zurückgekehrt.

Seit rund zwei Jahrzehnten ist Herr Dr. Klein als nebenamtlicher Leiter einer Arbeitsgemeinschaft mit der Ausbildung von Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren befasst und überdies Mitglied des Landesprüfungsamts für Juristen.

Thomas Kühn-Sehn ist zum 1. Dezember 2019 in den Ruhestand getreten. 1956 in Dillingen geboren, trat er nach Studium und juristischem Vorbereitungsdienst 1988 in den höheren Justizdienst ein und war zunächst als Staatsanwalt in Saarbrücken tätig. Ein Jahr später wechselte er zum Verwaltungsgericht des Saarlandes nach Saarlouis, wo er 1991 zum Richter auf Lebenszeit ernannt wurde. Anfang 2005 wechselte er zum Sozialgericht für das Saarland, wo er 2007 zum weiter aufsichtführenden Richter und 2010 zum Vizepräsidenten ernannt wurde. Seit dem 1. Juni 2015 stand Thomas Kühn-Sehn als Präsident an der Spitze des Sozialgerichts.

 

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