Am 10. September 1945 nahm das Landgericht Saarbrücken seine Tätigkeit nach dem Zweiten Weltkrieg wieder auf. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs, während dessen das heutige Hauptgebäude des Landgerichts in der Franz-Josef-Röder-Strafe teilweise für Zwecke der NS-Justiz genutzt und teilweise erheblich beschädigt worden war, wurde die Rechtsprechung zunächst durch von der französischen Militärregierung eingesetzte französische Gerichte ausgeübt, ehe das Landgericht als ordentliches Gericht seine Tätigkeit am 10. September 1945 wiederaufnahm und im Jahr 1949 nach Instandsetzung in das Hauptgebäude in der Franz-Josef-Röder-Straße in Saarbrücken zurückkehrte.
Justizminister Peter Strobel nahm das Jubiläum zum Anlass, das Landgericht Saarbrücken am 15. September 2020 zu besuchen. Gemeinsam mit dem Präsidenten des Landgerichts, Hans-Peter Freymann, besichtigte der Justizminister das historische Gebäude des Landgerichts, suchte das Gespräch mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Gerichts und warf einen Blick in deren Arbeitsalltag.
Minister Peter Strobel: „Das Landgericht Saarbrücken und sein ursprünglich im Jahr 1914 errichtetes Hauptgebäude in der Franz-Josef-Röder-Straße haben eine bewegte Vergangenheit, in der sich die Geschichte unseres Saarlandes in besonderer Weise widerspiegelt. Seit der Wiederaufnahme seiner Tätigkeit ist das Gericht als einziges Landgericht des Saarlandes ein Garant der Rechtstaatlichkeit. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gerichts leisten auch in Situationen besonderer Belastung hervorragende Arbeit. Gerade am heutigen Tag der Demokratie ist es mir ein besonderes Anliegen dafür zu danken.
Durch ihr tägliches Engagement für den Rechtsstaat leisten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landgerichts einen wertvollen Beitrag für das Funktionieren unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Ich möchte mich dafür stark machen, dass dies auch in Zukunft so bleibt. Die Herausforderungen der Vergangenheit hat das Landgericht gemeistert. Die Zukunft bringt neue Herausforderungen mit sich, insbesondere im Bereich der Digitalisierung. Mein Besuch hat mir gezeigt, dass das Landgericht sich dem stellt und mit der Pilotierung der elektronischen Akte einmal mehr eine Vorreiterrolle einnimmt. Dafür hat es die besondere Unterstützung der Justizverwaltung verdient, die ich gerne zusichere.“
Das Landgericht Saarbrücken weist ein eigens entwickeltes System der Geschäftsverteilung auf, das sich durch einen hohen Grad an Spezialisierung der einzelnen Kammern und der Verteilung der eingehenden Verfahren anhand eines nach deren Wertigkeit bemessenen Punktesystem auszeichnet. Dieses „Saarbrücker Modell“ wurde zwischenzeitlich bundesweit zum Vorbild der Geschäftsverteilung vieler anderer großer Gerichte. Einen Schwerpunkt der Rechtsprechung bildeten in der jüngeren Vergangenheit die so genannten „Dieselklagen“. Davon gingen in den letzten drei Jahren etwa 1.900 beim Landgericht ein. 1.500 dieser Verfahren sind bereits erledigt worden.
Das Landgericht übt rechtsprechende Tätigkeit im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit (Zivilrecht und Strafrecht) aus. Daneben obliegen ihm Aufgaben der freiwilligen Gerichtsbarkeit und der Justizverwaltung. Beim Landgericht Saarbrücken gingen im Jahr 2019 insgesamt 6.416 neue Verfahren ein. Es handelte sich um 5.200 Verfahren in Zivilsachen (4.174 erstinstanzliche Klageverfahren, 464 Berufungsverfahren und 562 Beschwerdeverfahren) und 1.216 Verfahren in Strafsachen (268 erstinstanzliche Strafverfahren, 524 Berufungsverfahren und 424 Beschwerdeverfahren). Aktuell sind beim Landgericht Saarbrücken 66 Richter/innen, 28 Rechtpfleger/innen, 29 Beamt/innen des mittleren Dienstes, 43 Justizbeschäftigte sowie 51 Wachtmeister/innen beschäftigt.
Dem Landgericht Saarbrücken sind 10 Amtsgerichte nachgeordnet (Amtsgericht Homburg, Amtsgericht Lebach, Amtsgericht Merzig, Amtsgericht Neunkirchen, Amtsgericht Ottweiler, Amtsgericht Saarbrücken, Amtsgericht Saarlouis, Amtsgericht St. Ingbert, Amtsgericht St. Wendel und Amtsgericht Völklingen). Der Präsident des Landgerichts Saarbrücken übt über die mehr als 130 Richterinnen und Richter des Landgerichts und der o.a. Amtsgerichte (mit Ausnahme des Amtsgerichts Saarbrücken) die Dienstaufsicht aus.