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Auf Grundlage des neu gefassten Infektionsschutzgesetzes und der hierzu ergangenen Verordnungen hebt die Kreisverwaltung die 3G-Regelung für Besucher und Kunden der Kreisverwaltung zum 1. April auf.

Ab dem 3. April fällt ein Großteil der geltenden Corona-Maßnahmen weg und die Maskenpflicht wird sich auch im Saarland auf die nach § 28a Abs. 7 IfSG (Infektionsschutzgesetz) noch zulässigen Bereiche beschränken. Nach Prüfung der Gefährdungslage durch das Gesundheitsamt des Saarpfalz-Kreises hat die Kreisverwaltung beschlossen, die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Bedeckung (OP-Maske oder FFP 2) beim Betreten der Verwaltungsgebäude vorerst aufrechtzuerhalten.

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Zu beachten gilt darüber hinaus, dass die Kreisverwaltung auch zukünftig nur nach vorheriger Terminabsprache für Besucher und Kunden zugänglich ist.

Landrat Dr. Theophil Gallo erklärt hierzu:

„Ich bitte um Verständnis, dass wir über die Terminvereinbarungen an einem geregelten Zutrittsverfahren festhalten. Es bietet zum einen eine Schutzfunktion in der Pandemie, zum anderen hat sich diese Vorgehensweise sowohl für die Mitarbeitenden der Kreisverwaltung, als auch für die Bürgerinnen und Bürger schlicht bewährt. Das Corona-Virus macht vor Mitarbeitenden der Kreisverwaltung keinen Halt und auch wir müssen den Personalausfall auf der Arbeitsebene immer wieder kompensieren. Daher bleibt es das Gebot der Stunde, durchführbare Schutzmaßnahmen, und dazu zähle ich auch das Tragen einer Maske, gegen die Verbreitung des Corona-Virus vorerst aktiviert zu belassen.“

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