Große Unternehmen binden sich in Deutschland deutlich häufiger an einen Tarifvertrag als kleinere: 2022 zahlten 72 Prozent der Betriebe mit mehr als 201 Beschäftigten nach Tarif. In der Größenklasse mit 21 bis 50 Beschäftigten waren es dagegen nur 37 Prozent und bei Kleinbetrieben mit weniger als 5 Beschäftigten gerade einmal 16 Prozent.
Das geht einher mit im Durchschnitt spürbar höheren Löhnen bei Großbetrieben, mit besseren Arbeitsbedingungen, beispielswiese kürzeren Arbeitszeiten, und damit, dass große Konzerne oft weniger Nachwuchssorgen haben. Doch jenseits dieses generellen Musters hat die Tarifbindung selbst bei den Schwergewichten der deutschen Wirtschaft Lücken. Das zeigt eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung am Beispiel der DAX-40-Unternehmen*: Immerhin sieben beziehungsweise 17,5 Prozent der im Top-Börsenindex notierten Konzerne sind überhaupt nicht an einen Tarifvertrag gebunden. Bei anderen scheren zumindest einzelne Standorte oder Tochterunternehmen aus der Tarifbindung aus. Und einfach verfügbare Informationen in Sachen tariflicher Bezahlung in Unternehmen gibt es nur in Einzelfällen. Für mehr Transparenz könnte eine Berichtspflicht sorgen, bei der Großunternehmen angeben müssen, in welchen Konzernsparten ein Tarifvertrag gilt – und welcher das ist. Sie würde auch bei der dringend notwendigen Stärkung des Tarifsystems helfen, erwarten die Forschenden des WSI.
Die derzeitige Informationspolitik der 40 DAX-Konzerne zum Thema Tarifbindung bewerten Prof. Dr. Thorsten Schulten, Marlena Sophie Luth und Dr. Mallte Lübker als insgesamt unbefriedigend. Nur wenige Unternehmen geben dazu schon heute in ihren Geschäfts- oder Nachhaltigkeitsberichten zumindest einige Basisinformationen. Dazu zählen Bayer, Rheinmetall, Henkel, Sartorius und der Autobauer BMW. Das Gros der Unternehmen bleibe bei dem Thema bestenfalls vage. Die Intransparenz überrascht die Forschenden umso stärker, da sich die meisten DAX-Konzerne in ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung auf die Standards der „Global Reporting Initiative“ beziehen. Und die sehen durchaus Angaben zur Geltung von Tarifverträgen vor.
Um die Geltung von Tarifverträgen systematisch zu erfassen, werten die Tarif-Fachleute des WSI in ihrer Studie neben Unternehmenspublikationen auch Informationen von Gewerkschaften und Betriebsräten sowie Medienberichte aus. Daraus ergibt sich ein durchaus zwiespältiges Bild: Zwar liegt die Quote der Tarifbindung weit über dem Durchschnitt der Gesamtwirtschaft und auf den ersten Blick prägen Tarifverträge weite Teile der DAX-Welt (siehe auch die Tabelle in der pdf-Version dieser PM; Link unten). Eine tiefergehende Analyse zeige jedoch auch für die erste Liga der Börsen-Konzerne „mehr oder weniger große Lücken“ in der Tarifbindung, konstatieren Schulten, Luth und Lübker. Denn: Auch in mehreren tarifgebundenen Konzernen gelten für manche Teil- oder Tochtergesellschaften keine Tarifverträge, wie die Studie an verschiedenen Beispielen zeigt.
„Dies ist oft das Ergebnis einer bewussten Unternehmenspolitik, der zufolge z.B. Produktionsunternehmen bestimmte Dienstleistungen in unternehmenseigene Servicegesellschaften ausgliedern, die dann entweder einem schlechteren oder gar keinem Tarifvertrag unterliegen“, schreiben die Forschenden. Oft sind die Bereiche ohne Tarif zwar eher klein, und Beschäftigten und ihren Gewerkschaften gelingt es immer wieder, für betroffene Tochterfirmen oder Standorte dann doch Verbesserungen durchzusetzen. Doch Tendenzen zur Aufweichung der Tarifbindung sind laut der Studie selbst in lange etablierten, milliardenschweren Konzernen unübersehbar.
Sieben der 40 größten DAX-Konzerne entzögen sich sogar „komplett jeglicher Tarifbindung“, so die Forschenden. Keine Tarifverträge haben demnach SAP, die Deutsche Börse, der Chemikalienhändler Brenntag, die Holdinggesellschaft Porsche SE, das Biotechnologieunternehmen Quiagen, der Wohnungskonzern Vonovia und der Onlinehändler Zalando. „Dies belegt, dass auch bei Großunternehmen eine Tarifbindung keineswegs mehr automatisch gegeben ist“, schreiben Schulten, Luth und Lübker in ihrem Fazit. Jenseits des DAX machen zudem internationale Konzerne wie Tesla oder Amazon Schlagzeilen damit, dass sie für ihre deutschen Niederlassungen den Abschluss von Tarifverträgen verweigern.
Das Tarifsystem nach mehr als zwei Jahrzehnten fortgesetzter Erosion wieder zu stärken, ist ein Ziel, das nicht nur die Gewerkschaften intensiv verfolgen. Auch die EU-Kommission fordert angesichts von Problemen mit Niedriglöhnen und hoher Ungleichheit für viele Mitgliedsländer, darunter Deutschland, eine Erhöhung der Tarifbindung. Die Bundesregierung muss nach der neuen EU-Mindestlohnrichtlinie dafür einen nationalen Aktionsplan erarbeiten, um das europäische Ziel von 80 Prozent Tarifbindung zu erreichen.
In diesem Zusammenhang müssten auch die Großunternehmen stärker in den Blick genommen werden, analysieren die Fachleute des WSI. Die DAX-Konzerne könnten aufgrund ihrer ökonomischen Bedeutung und der damit verbundenen öffentlichen Aufmerksamkeit eine besondere Rolle spielen. Als ersten Schritt empfehlen die Forschenden, dass die Konzerne im Börsenindex als Teil ihrer Berichtspflicht vollständige Transparenz über die Geltung von Tarifverträgen herstellen müssen. Als konkreter Ansatzpunkt für eine verbindlichere Berichterstattung biete sich die neue EU-Richtlinie für Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen an.
Konkret könnten große Unternehmen verpflichtet werden, für den Konzern und für alle eigenen Tochtergesellschaften anzugeben, ob eine Tarifbindung besteht und wenn ja, welcher Tarifvertrag angewendet wird und wie viele Beschäftigte durch diesen abgedeckt sind. „Schon heute sind alle großen Aktiengesellschaften nach dem Deutschen Aktienrecht verpflichtet, ausführlich über die Vergütung ihrer Vorstände zu berichten. Da sollte es auch möglich sein, ein paar grundlegende Informationen über die Vergütungsformen der Beschäftigten zur Verfügung zu stellen,“ sagt Thorsten Schulten, Ko-Autor der Studie,
Transparenz über die Tarifbindung ist nach Analyse der Forschenden auch eine wesentliche Voraussetzung für weitergehende Maßnahmen zur Stärkung der Tarifbindung. Das gilt etwa für die Forderung, öffentliche Gelder im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe oder Wirtschaftsförderung nur an Unternehmen zu vergeben, die Tarifverträge einhalten. Und auch für Investoren, die ihr Geld nachhaltig anlegen wollen, seien Informationen zur Geltung von Tarifverträgen wertvoll.
Originalpublikation: https://www.wsi.de/de/faust-detail.htm?sync_id=HBS-008761 * Thorsten Schulten, Marlena Sophie Luth, Malte Lübker: Tarifbindung in den Dax-Konzernen. Analysen zur Tarifpolitik Nr. 100, Dezember 2023, Download