Am heutigen Donnerstag, den 02.Juni, findet (Beginn: 17:30 Uhr) die 18.Sitzung des Stadtrates im großen Sitzungssaal des Homburger Rathauses statt. Auf der Tagesordnung stehen vor allem finanzpolitische Angelegenheiten. Des Weiteren geht es um die Einrichtung einer gebundenen Ganztagsgrundschule in Homburg. Das größte Interesse, sowohl politisch als auch bei der Bevölkerung, zieht wohl der Antrag der Fraktion DIE LINKE zu den Vorgängen um die Überprüfungsmaßnahmen beim Baubetriebshof nach sich. Zunächst im nichtöffentlichen Teil geplant, wird nun aber teilweise auch öffentlich darüber debattiert werden.

Zu den jeweiligen Ratssitzungen lädt die Stadtverwaltung vorab die Presse zu einem Vorgespräch ein. Je nach Themen kann es dann im Besprechungsraum voll werden. Am heutigen Donnerstag waren alle Stühle besetzt. Grund waren die Vorgänge rund um die Überwachung von vier Mitarbeitern des Baubetriebshofes, die ein hohes mediales und öffentliches Interesse ausgelöst haben. Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind stellte schon zur Eröffnung des Pressegesprächs von Anfang an klar: „Der Schritt zur Einschaltung einer Detektei war keine leichte Entscheidung. Darüber wurde lange überlegt und schlussendlich, aufgrund der Komplexität der Sachlage, nur das engste Team eingeweiht.“ Dabei verteidigte der Oberbürgermeister durchaus die Maßnahme, da er laut eigener Aussage schon bei seinem Amtsantritt den städtischen Mitarbeitern gegenüber deutlich gemacht hatte, dass jeglichem Fehlverhalten nachgegangen wird und zukünftig genauer hingeschaut werden würde. „Wir stellen hier niemanden unter Generalverdacht. Unsere Mitarbeiter machen ordentliche Arbeit und wir sind weit davon entfernt, Pauschalurteile zu fällen“, so Schneidewind. Es ginge nur um einen kleinen Teil der Belegschaft, konkret um vier Mitarbeiter des Baubetriebshofes.
Auch innerhalb des Baubetriebshofes wurden die Vorgaben des Oberbürgermeisters bei einer Personalversammlung im April des vergangenen Jahres publik gemacht. Dabei wurde unter anderem angesprochen, dass zum Beispiel private Tätigkeiten zukünftig strikt verboten sind. Ob solche private Nebentätigkeiten nun die Ursache für die Überwachung sind, darüber kann aktuell nur spekuliert werden. Denn konkrete Aussagen oder weitere Auskünfte was den betroffenen Mitarbeiten vorgeworfen wird, konnte der Oberbürgermeister nicht geben. Dem stehe das Persönlichkeitsrecht der betreffenden Personen und das aktuell noch laufende Verfahren entgegen. Daher könne es auch längere Zeit dauern, bis weitere Details genannt werden könnten.
Auslöser für die Überprüfungsmaßnahme waren Hinweise aus diversen Gremien, Abteilungen, aber auch der Bevölkerung. Dabei ging es augenscheinlich um die Verletzung von arbeitsvertraglichen Pflichten, die eventuell auch strafrechtlich relevant sein könnten. Daher ist aktuell auch noch nicht die Polizei oder Staatsanwaltschaft eingeschaltet, da diese in diesem Falle des Arbeitsrecht keine Zuständigkeit hat. Bisherige Berichte, wonach die beauftragte Detektei ,welche auch nicht aus Frankfurt sei, sogar bis in den Kurzurlaub nachgefahren sei, wies Schneidewind zurück. Die Maßnahme solle lediglich an den Arbeitstagen statt gefunden haben.
Bleibt noch die Frage nach den Kosten und der Befugnis für die Überwachungsaktion. Laut dem Oberbürgermeister belief sich die Gesamtsumme auf 240.000 Euro, die, durch den Haushalt 2015 abgedeckt, auch schon bezahlt seien. Vorangegangen sei ein Dienstleistungsauftrag über 10 Arbeitstage, um die eingegangen Hinweise stichhaltig überprüfen zu lassen. Dies wäre auch im zur Verfügung stehenden Budget des Oberbürgermeister ohne Genehmigung des Stadtrates möglich gewesen. Die dort gesammelten Informationen hätten dann aber eine Ausweitung der Überwachung auf insgesamt 7 Wochen, erforderlich gemacht und damit die Kosten auf besagte Summe erhöht. „Es war eine Eilentscheidung, im Sinne des KSVG (Kommunales Selbstverwaltungsgesetz), den Auftrag zu verlängern. Auf Grund des laufenden Verfahrens wurde der Rat bisher nicht informiert. Im Dezember habe ich dann, wegen der Brisanz des Themas, die Fraktionsvorsitzenden über die grundsätzliche Maßnahme informiert.“ Dabei habe es sich auch um eine gezielte, und keine generelle, Überwachung der vier Mitarbeiter gehandelt.









