Symbolbild
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In Zweibrücken verschiebt sich der Einzug der Grundsteuer für das erste Quartal. Hintergrund ist die laufende Umstellung des Rechnungs- und Zahlungssystems der Stadtverwaltung. Normalerweise bucht die Stadt die Grundsteuer zum 15. Februar ab, dieser Termin konnte in diesem Jahr wegen der technischen Umstellung nicht eingehalten werden. Die Abbuchungen der fälligen Beträge werden nun im Laufe der kommenden Woche nachgeholt, beginnend ab dem 16. März 2026.

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Mit der Einführung des neuen Systems erhalten alle Bürger ein neues Kassenzeichen. Dieses wird künftig bei Abbuchungen und im Verwendungszweck aufgeführt und ermöglicht die eindeutige Zuordnung der jeweiligen Forderung. Zur besseren Nachvollziehbarkeit auf dem Kontoauszug enthält der Verwendungszweck zudem festgelegte Kürzel: „GRUNDSTEUER A“ steht für Grundsteuer A, „LWK Beitrag“ für den Landwirtschaftskammerbeitrag, „GRUND B – WGS“ für Grundsteuer B bei Wohngrundstücken, „GRUND B – NWGS“ für Grundsteuer B bei Nichtwohngrundstücken und „GRUND B – UBG“ für Grundsteuer B bei unbebauten Grundstücken. Die Stadtverwaltung bittet die Bürger um Verständnis für die Verzögerung im Zuge der Systemumstellung.

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