Quelle: Diakonie Saar

Seit Jahresbeginn 2021 arbeitet die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB), die bislang neben der Landesaufnahmestelle Lebach zum Teil auch an einem Standort in Saarbrücken untergebracht war, ausschließlich von ihrem zentralen Hauptstandort Lebach aus. 

Innenminister Klaus Bouillon: „Ich bin sehr froh, dass zu Beginn des Jahres 2021 die Organisationseinheiten der Zentralen Ausländerbehörde am Standort Saarbrücken mit den Organisationseinheiten der Zentralen Ausländerbehörde am Hauptstandort Lebach zusammengelegt wurden. So können jetzt sämtliche ausländer- und asylrechtlichen Themen von Lebach aus erledigt werden.“ Seit Errichtung des Landesverwaltungsamtes im Jahr 2008 verfügt das Saarland über eine ZAB, was sich – das hat vor allem die Flüchtlingskrise gezeigt – sehr bewährt hat. Ausgangspunkt für die jetzige Zusammenführung am Hauptstandort Lebach war (unabhängig von der Corona-Pandemie) die ursprüngliche Forderung des Landesrechnungshofes, Landesbehörden in landeseigenen Liegenschaften unterzubringen. Bei der Unterbringung am Standort Saarbrücken handelte es sich um ein Mietobjekt, während sich die Liegenschaft in Lebach im Eigentum des Landes befindet.

Des Weiteren waren zwischenzeitlich die Raumkapazitäten am Standort Saarbrücken erschöpft. Darüber hinaus hat insbesondere das deutliche Anwachsen der von der ZAB zu betreuenden Ausländer*innen über die Jahre hinweg dazu geführt, dass die Synergieeffekte der Arbeit von einem Standort aus – dem Hauptstandort Lebach – genutzt werden müssen. „Synergieeffekte ergeben sich insbesondere beim Abbau von organisatorischen Doppelstrukturen und bei der Optimierung von Arbeitsabläufen“, so Minister Bouillon. „Dies bedeutet insgesamt eine Verbesserung und Effizienzsteigerung der Arbeit der Zentralen Ausländerbehörde, was auch nicht zuletzt dem Interesse der von der Behörde betreuten Ausländer*innen dient. Alles in allem eine ‚Win-Win-Situation‘.“

Zentrale Ausländerbehörde für die Öffentlichkeit weiterhin geschlossen 

Vor dem Hintergrund der derzeitigen Corona-Lage und der in diesem Zusammenhang angeordneten möglichst weitgehenden Kontaktbeschränkungen ist es erforderlich, den Publikumsverkehr vor Ort in der Zentralen Ausländerbehörde weiterhin auszusetzen. Rechtliche Nachteile entstehen dadurch keine. Eine Noterreichbarkeit und -betreuung für dringende Anliegen ist sichergestellt:
E-Mail:        zab@lava.saarland.de
Tel.:            0681 501 – 6862
0681 501 – 6851

Die erneute Öffnung für den Publikumsverkehr ist von der Entwicklung des Pandemiegeschehens abhängig und wird rechtzeitig bekannt gegeben.

Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein