Symbolbild Foto: Marc André Stiebel

Zurzeit steht im Saarland eine ganze Reihe von Windrädern tagsüber still. Sie mussten zum Schutz der Greifvögel, im Besonderen des in seinem Bestand gefährdeten Rotmilans, abgeschaltet werden.

Die Maßnahme wurde vielerorts notwendig, weil unter den Anlagen der Bewuchs beispielsweise mit Raps oder Wintergetreide wegen zu trockener Böden noch nicht ausreichend hoch und dicht ist. Eine dicht bewachsene Fläche unterhalb der Windenergieanlagen ist aber wichtig für den Greifvogelschutz. Sie soll verhindern, dass etwa der aus seinem Winterquartier zurückgekehrte Rotmilan genau dort auf die Jagd nach Mäusen und anderem Kleingetier geht und dabei in die Rotorblätter der Anlagen gerät.

Mitarbeiter des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) haben auch in diesem Jahr von Ende März bis Mitte April, vor Beginn der Hauptbrutzeit des Rotmilans, alle Windkraftanlagen im Offenland, die mit Auflagen zum Greifvogelschutz genehmigt wurden, unter die Lupe genommen. Von 74 kontrollierten Anlagen mussten 27 abgeschaltet werden. Bei den restlichen 47 war der Unterwuchs ausreichend.

„Die Auflagen zum Bewuchs sind Bestandteil des Genehmigungsbescheids zum Betrieb der Windkraftanlagen. Die große Mehrheit der Betreiber hält sich an diese Bestimmungen auch und hat die Windräder, wo notwendig, freiwillig abgeschaltet. Nur in einem Fall musste mit Anordnung und Zwangsgeldandrohung die Abschaltung erzwungen werden“, resümiert Umweltminister Reinhold Jost. „Wir nehmen den Artenschutz sehr ernst und machen hier keine Kompromisse“, so Jost.

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