Symbolbild

Durch die neue Verordnung, die diesen Montag in Kraft getreten ist, ändern sich auch die Besuchsregelungen in Pflegeheimen. „In Anbetracht der positiven Entwicklungen, gerade auch mit Hinsicht auf Muttertag, freuen wir uns die Besuchsregelungen in Altenheimen anpassen zu können.

Es ist nun zum Beispiel möglich enge Verwandte draußen, an der frischen Luft zu treffen – natürlich unter der Vorgabe, dass die 1,5 Meter Abstand eingehalten werden und ein Mund-Nasen-Schutz getragen wird“, erklärt Monika Bachmann. Genauer gesagt sind solche Treffen mit Ehegatten, Lebenspartnern, Partnern einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandten in gerader Linie, Geschwistern und Geschwisterkinder sowie Angehörigen eines weiteren Hausstandes möglich.

In einem Schreiben wurden die saarländischen Einrichtungen außerdem dazu angeregt sogenannte Hygiene- und Sicherheitskonzepte vorzulegen, um auch Besuche innerhalb der Einrichtungen zu ermöglichen. Denkbar sind dabei die Einrichtung von Besuchszonen oder die Aufstellung von Besuchscontainern, in denen sich Bewohner mit Freunden und Angehörigen treffen können. Alternativ besteht weiterhin die Möglichkeit über Balkone oder am offenen Fenster Kontakte zu pflegen.

Sofern keine Möglichkeit besteht Besuche auf dem Außengelände der Einrichtungen zu empfangen oder keine entsprechenden Konzepte vorgelegt werden, gelten weiterhin die bereits bekannten Regelungen. Besuche von Angehörigen in der Einrichtung sind dann nur in Ausnahmefällen möglich. Dabei gilt maximal ein registrierter Besucher pro Bewohner und Tag für längstens eine Stunde. Möglich ist jedoch auch, Ausnahmen für Besuche von Friseuren oder zur kosmetischen Fußpflege zu beantragen.

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