Foto: Bill Titze

Die interministerielle Arbeitsgruppe des Bildungsministeriums und Sozialministerium hat sich mit Vertretern der Kita- und Jugendhilfeträger sowie der Wohlfahrtsverbände getroffen, um eine gemeinsame Linie für die Integration ukrainischer Kita-Kinder zu besprechen. 

Die Arbeitsgruppe hat sich darauf verständigt, dass die Kitas im Saarland grundsätzlich auch für ukrainische Kinder zugänglich sein sollen. Weil Kapazitätsengpässe zu erwarten sind, sollen die Kitas, vorerst befristet, die Möglichkeit eingeräumt bekommen, freiwillig und in Abstimmung zwischen Team, Träger, Elternausschuss und Landesjugendamt, auch über die in der Betriebserlaubnis festgelegte Obergrenze hinaus Kinder aufzunehmen, wenn alle Beteiligten einverstanden sind. Sofern eine Kita eine Warteliste führt, sollen grundsätzlich die auf dieser Warteliste zuerst gemeldeten Kinder aufgenommen werden.

Für den Fall, dass darüber hinaus weitere Betreuungskapazitäten benötigt werden, sollen auf Grundlage des neuen Saarländischen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsgesetzes (SBEBG) im Einvernehmen mit den Trägern und dem Landesjugendamt alternative Betreuungsformen, die sich an den Bedarfen und Gegebenheiten vor Ort orientieren, in Modellversuchen umgesetzt werden. Diese Angebote können beispielsweise in öffentlichen Gebäuden als Dependance zu einer Kita oder als Brückenangebot einer Kita zur Betreuung vor Ort angeboten werden.

 „Solidarität ist das Leitmotiv unseres gemeinsamen Handelns. Die Hilfsbereitschaft gegenüber den Menschen aus der Ukraine, die bei uns im Saarland Schutz vor dem Krieg suchen, ist enorm. Ein besonderer Dank gilt den Trägern sowie den saarländischen Städten und Gemeinden, die sich in enger Zusammenarbeit mit dem Land mit großem Engagement der humanitären Aufgabe der Unterkunft und Versorgung sowie der Unterstützung und Integration der Vertriebenen aus der Ukraine einsetzen. Wir sind uns darin einig, dass wir für alle Kinder im Kita-Alter Bildungs- und Betreuungsangebote machen wollen. Das ist sowohl für die Integration der ukrainischen Kinder als auch der gesamten Familien wichtig. Gleichzeitig wissen wir, dass Kita-Plätze im Saarland mancherorts ohnehin knapp sind, gerade in den städtischen Ballungsräumen. Deshalb haben wir neue Wege besprochen, um auch schnell auf die ganz besonderen Bedarfe der ukrainischen Kita-Kinder reagieren zu können und sie in unser Kita-System aufnehmen zu können. Wir haben viel aus der Vergangenheit gelernt und haben daher neue Möglichkeiten in unserem neuen Kita-Gesetz, dem Saarländische Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsgesetz, festgeschrieben, die es uns ermöglichen, in Zukunft noch bedarfsgerechtere Wege einzuschlagen“, so Bildungs-Staatssekretär Jan Benedyczuk.

„Die Situation, aus dem gewohnten Umfeld zu fliehen, alles zurückzulassen und in ein fremdes Land zu kommen, ist insbesondere für die ankommenden ukrainischen Kinder eine ganz große Belastung und Herausforderung. Daher war es uns sehr wichtig, dass wir im Rahmen der Arbeitsgruppe mit allen Beteiligten erste Maßnahmen vereinbaren konnten. Wir haben bei unseren Beratungen aber auch die aktuell schwierige Situation in unseren Kinderbetreuungseinrichtungen im Blick. Daraus resultierend konnten wir dennoch gute Ergebnisse erzielen, die den Bedarfen aller Beteiligten gerecht werden können“, findet Sozial-Staatssekretär Stephan Kolling.

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