Ahndung

Das Sachgebiet Ahndung ist die Bußgeld- und Strafsachenstelle des Hauptzollamts Saarbrücken, das diese Aufgabe für das Saarland, Rheinland-Pfalz sowie Teile von Hessen wahrnimmt. Die Feststellungen aus 2019 belegen, dass die Anzahl der neu eingeleiteten Bußgeldverfahren (660) und Strafverfahren (3.600) auf einem konstant hohen Niveau bleiben, tendenziell sogar steigen. Zu den verfolgten Straftaten gehören unter anderem Steuerhinterziehungen durch Heizölverdieselung, Schwarzbrennen, illegale Einfuhren oder falsche Abrechnungen. Aber auch Steuerhehlerei (Weiterverkauf illegaler Ware) wird zollrechtlich verfolgt.

Neben steuerlichen Verfehlungen werden von der Ahndung auch Zuwiderhandlungen im Bereich bei Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung bearbeitet. Mit dem Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch, das am 18. Juli 2019 in Kraft getreten ist, wurde den Staatsanwaltschaften die Möglichkeit eingeräumt, dass sie Ermittlungsbefugnisse an den Zoll abgeben dürfen. Dadurch kann die Ahndung unter bestimmten Umständen als “kleine Staatsanwaltschaft” agieren.

In 2019 wurden im Bereich der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung beim Hauptzollamt Saarbrücken 4.000 Strafverfahren und fast 800 Bußgeldverfahren eingeleitet. Darunter fallen unter anderem Sozialleistungsmissbrauch, Leistungsbetrug, Arbeiten ohne Arbeitsgenehmigung und Scheinselbständigkeit

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