Seit Anfang der 2000er Jahre sind die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit günstig. War die deutsche Wissenschaft in den 1990er Jahren häufig noch Gegenstand von Kritik, dominiert spätestens seit der Definition des Lissabon-Ziels ein Grundkonsens zur Förderungswürdigkeit von Hochschulbildung und Forschung. Die hier getätigten Ausgaben gelten als wichtiger Beitrag zur langfristigen Wohlstandssicherung. Die Regierungschefinnen und -chefs folgten dieser Argumentation und unterstützten in den meisten Fällen den Abschluss neuer Vereinbarungen. Zugleich wurden die verfassungsrechtlichen Grundlagen erweitert.

Zuletzt ist der Blick auf das Verhandlungsnetzwerk der GWK zu richten. Vetomöglichkeiten und Solidarorientierungen ermöglichen es den Ländern, ihre Interessen zu wahren und das finanzielle Gewicht des Bundes wirksam zu begrenzen. Eine Einigung ist wahrscheinlich, wenn kein Land gegenüber früheren Lösungen schlechter gestellt wird, was wiederum steigende Finanzansätze erfordert und insgesamt zu einer immer gleichmäßigeren Verteilung führt.

Die Wissenschaftsressorts profitieren somit von der Zusammenarbeit. Das Wachstum der gemeinschaftlich gebundenen Wissenschaftsausgaben gegenüber den landeseigenen Aufwendungen sorgt jedoch auch für Verschiebungen, die auf eine steigende Abhängigkeit hinweisen. Die zuletzt erfolgte Verdauerung der ersten Pakte dürfte diesen Trend noch verstärken.

Originalpublikation: Patrick Hintze: Kooperative Wissenschaftspolitik. Verhandlungen und Einfluss in der Zusammenarbeit von Bund und Ländern, Springer VS, Wiesbaden 2020, 499 S. Online unter link.springer.com

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