Das Investitionsprogramm des Wirtschaftsministeriums für Zukunftsinvestitionen im saarländischen Gastgewerbe wird wegen seines durchschlagenden Erfolges weitergeführt. Das verkündete Wirtschafts- und Arbeitsministerin Anke Rehlinger in der Landespressekonferenz.

Die vorgesehenen drei Millionen Euro des „Sonderkonjunkturprogramms Gastgewerbe“ seien bereits komplett verplant, so die Ministerin. „Die große Resonanz zeigt, dass die Branche wieder durchstartet und das Saarland den Erfolgskurs der Genuss- und Tourismusregion fortsetzen wird“, so Rehlinger. „Wir haben auch in der Krise auf Zukunftsinvestitionen gesetzt. Das wurde hervorragend angenommen und wird sich bezahlt machen.“

Mit dem Sonderkonjunkturprogramm, das im Herbst letzten Jahres aus der Taufe gehoben worden war, werden Modernisierungsmaßnahmen sowie die Schaffung weiterer Übernachtungsmöglichkeiten gefördert. Die vom Wirtschaftsministerium geförderten Modernisierungs- und Erweiterungsprojekte verteilen sich auf 52 Betriebe in allen Landkreisen. Da der Fördersatz des 3 Mio.-Euro-Programms 50 Prozent der förderfähigen Kosten beträgt, beläuft sich das gesamte Investitionsvolumen auf 6 Mio. Euro.

Da diese erst im Herbst 2021 fließen sollen, stellt das Wirtschaftsministerium übergangsweise 1,7 Mio. Euro zur Verfügung. Die Landesmittel werden später mit den REACT-Mitteln in Höhe von 4,2 Mio. Euro verrechnet. Dadurch sei sichergestellt, dass die Antragstellung nahtlos weiterlaufen könne, so Rehlinger. „Wir stellen sicher, dass möglichst viele Betriebe zum Zuge kommen und fördern Vorhaben, die eine spürbare Verbesserung der Betriebsstätte bewirken.“

Die Fortführung des Sonderkonjunkturprogramms wird mit Mitteln aus dem REACT-Programm der EU finanziert. Mit der sogenannten „Aufbauhilfe für den Zusammenhalt und die Gebiete Europas“ werden Maßnahmen zur Linderung der Corona-Pandemie unterstützt. Gefördert werden Modernisierungsmaßnahmen sowie die Erweiterung durch mehr Übernachtungsmöglichkeiten – dabei müssen 30 Prozent der Kosten in den Bereichen Barrierefreiheit, Nachhaltigkeit oder Digitalisierung aufgewendet werden.

Antragsberechtigt sind bereits im Jahr 2019 am Markt tätige oder im Zuge der Corona-Pandemie stillgelegte kleine und mittlere Unternehmen des Beherbergungs- und Gastronomiegewerbes mit Betriebsstätte im Saarland. Sie müssen mindestens 1,5 Vollzeitmitarbeiter beschäftigen. Die Investition muss mindestens 20.000 Euro netto betragen, wovon dann 10.000 Euro durch den Antragsteller getragen werden müssen. Die maximal förderfähige Investitionssumme liegt bei 200.000 Euro netto.

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