Voraussetzung für den Zuschuss des Landes ist eine existenzbedrohende Lage, die durch die Corona-Krise vom Frühjahr 2020 eingetreten ist. Über alle Stufen der Soforthilfe – vom Soloselbständigen bis zum Unternehmen mit 100 Beschäftigten – sind damit über 24.000 Unternehmen potenziell antragsberechtigt, die insgesamt knapp 190.000 Arbeitsplätze bieten.

Mit der Erweiterung der Soforthilfen erhöht sich die Summe der wirtschaftlichen Hilfen allein der Landesregierung auf bis zu 137 Mio. Euro. 30 Mio. Euro sind für die Kleinunternehmer-Soforthilfe vorgesehen, 25 Mio. Euro für das vom Land verbürgte Kreditprogramm und weitere 82 Mio. für die Soforthilfe für mittlere Unternehmen. Hinzu kommt das Milliardenprogramm des Bundes.

Finanzminister Strobel erklärte: „Mit dem Sondervermögen Zukunftsinitiative haben wir ein flexibles Instrument, das wir in dieser Ausnahmesituation nutzen können. Wir gehen damit an die Grenzen unseres Machbaren. Aber für uns ist klar: Wir kommen nur gemeinsam durch diese Krise hindurch und wir stehen auch jetzt an der Seite unserer saarländischen Unternehmerinnen und Unternehmern.“

Wirtschaftsministerin Rehlinger: „Wir spannen ein dichtes Netz der Unterstützung – sowohl für Unternehmen im Saarland und die dort Beschäftigten, als auch für die Menschen im Land, für Familien und alle, die das Land weiter am Laufen halten.“

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