Symbolbild
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Im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle wurde am Dienstagabend gegen 23:40 Uhr ein PKW-Führer in der Ludweilerstraße einer Verkehrskontrolle unterzogen. Nachdem der Fahrzeugführer seinen Wagen angehalten hatte, konnte in der Atemluft des 58-Jährigen Alkoholgeruch festgestellt werden. Ein Alkoholtest ergab, dass der Mann seinen Wagen unter alkoholischer Beeinflussung geführt hatte.

Zudem wurde bei der Personenüberprüfung festgestellt, dass gegen den Mann ein Vollstreckungshaftbefehl vorlag. Nachdem dieser nach Entnahme der Blutprobe den ausstehenden Geldbetrag bei der Dienststelle hinterlegt hatte, konnte er diese wieder verlassen. Den 58-Jährigen erwartet nun ein Bußgeldbescheid.

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