Saarbrückens Oberbürgermeister Uwe Conradt, Landespolizeipräsident Norbert Rupp, Innenminister Klaus Bouillon und Julian Schneider (v.l.n.r) Foto: MIBS/K. Thomas.

 „Was lange währt, wird endlich gut! Wir haben nicht geahnt, dass die Einrichtung des Videoschutzes bis ins Jahr 2020 dauern würde“, erklärt Innenminister Klaus Bouillon. „Aber Systeme ‚von der Stange‘ können unsere komplexen Anforderungen einfach nicht erfüllen. Mit Unterstützung des beratenden Ingenieurs und den guten Ideen der Errichterfirma haben wir die Videobeobachtung im Saarland jedoch zu einem innovativen Videoschutzkonzept weiterentwickelt. Ein transparentes und präzises Konzept ist die wesentliche Voraussetzung für den Erfolg und die Akzeptanz der Maßnahme.“ 

Zwei grundlegende Überlegungen haben bei der Entwicklung des Konzepts eine zentrale Rolle gespielt: Zum einen soll die Videobeobachtung sowohl der Gefahrenabwehr als auch der Strafverfolgung dienen. Zum anderen soll die Einsatztaktik die erforderliche Technik bestimmen und nicht umgekehrt.

Wenn alle Ausbaustufen des Projekts umgesetzt sind, werden 39 Kameras sog. „Hotspots“ in der Saarbrücker Innenstadt überwachen. Von diesen ist die Mehrheit mit Festoptiken ausgestattet, unterstützt von PTZ-Kameras (Pan-Tilt-Zoom-Kameras) und hemisphärischen Kameras. Die stationären Kameras erlauben hochauflösende Aufnahmen der überwachten Bereiche und deren Zu- und Abgänge, die PTZ-Kameras dienen der Detailaufnahme von Geschehen oder Personen. Zusätzliche hemisphärische Kameras verbessern mit einer Rundumsicht die Übersichtlichkeit.

In der Videobeobachtungszentrale (VBZ) laufen alle Bilder zusammen. Die Aufnahmen werden 14 Tage lang gespeichert und danach gelöscht, wenn sie nicht zur Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung erforderlich sind. Die 14-tägige Speicherung ist wichtig, damit Personen auch im Nachhinein Zeit und Gelegenheit haben, Straftaten anzuzeigen. Eine Live-Beobachtung der Videobilder ist an „Belastungszeiten“ der örtlich zuständigen Polizeiinspektion Saarbrücken-Stadt gekoppelt und findet daher nicht rund um die Uhr statt.

Da die Gefahrenabwehr eine zentrale Rolle spielt, ist der Standort am Hauptbahnhof mit mehreren starken LED-Strahlern ausgestattet, die bei Bedarf aus der VBZ aktiviert werden können. Damit sollen Täter verunsichert, die Qualität der Videobilder bei ungünstigsten Lichtbedingungen verbessert und Opfern und Einsatzkräften mehr Sicherheit verschafft werden. Ferner wurden zusätzlich Lautsprecher installiert, um potenzielle Täter oder Opfer durch die Polizei direkt ansprechen zu können.

Im Gegensatz zu anderen Bundesländern sind die Personen, die die Videobilder analysieren keine Polizeibeamtinnen und -beamten, sondern speziell intensiv geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Polizeilichen Ordnungsdienstes. „Hintergrund ist, dass wir Videobeobachterinnen und -beobachter einsetzen wollen, die quasi unbelastet durch Erfahrungen die Aufnahmen sehen. Die Entscheidungen über polizeiliche Maßnahmen sind ausschließlich Polizeivollzugsbeamten vorbehalten“, erklärt der Minister.

Die Videobeobachter sollen anhand der Live-Bilder eine Situation einschätzen und es der/dem verantwortlichen Polizeibeamtin/-beamten in der VBZ so ermöglichen, auf eine polizeiliche Lage reagieren zu können. Um die Videobeobachterinnen und -beobachter auf ihre anspruchsvolle Tätigkeit vorzubereiten, nehmen sie an einer zweiwöchigen Zusatzqualifikation der Fachhochschule für Verwaltung des Saarlandes teil, in der ihnen beigebracht wird, Verhaltensmuster bei möglichen Tätern aber auch potenziellen Opfern zu erkennen.

Eine solche Maßnahme ist vor allem auch eine Herausforderung an den Datenschutz. Daher ist frühzeitig das Unabhängige Datenschutzzentrum eingebunden und informiert worden. Ebenso wichtig wie die enge Abstimmung hinsichtlich des Datenschutzes war die Einbeziehung zahlreicher externer Partner, wie die Deutsche Bahn, die Bundespolizei, das Management der Europagalerie oder auch die Landeshauptstadt.

Ende 2016 wurde das Projekt durch das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport ins Leben gerufen. Grund hierfür ist die überproportionale Zunahme von Straftaten an bestimmten Orten gewesen, die durch die Videobeobachtung reduziert werden soll. Hierzu wurde für zwei Kriminalitätsbrennpunkte, nämlich um die Johanneskirche und den Hauptbahnhof, ein detaillierter und genauer Vergleich mit den angrenzenden Räumen und deren Kriminalitätsbelastung erhoben.

Innenminister Klaus Bouillon: „Die Ziele der Videobeobachtung sind es, eine Gefahrenfrüherkennung zu ermöglichen, potenzielle Straftäter abzuschrecken und im Ernstfall möglichst schnell und zielgerichtet Einsatzkräfte zum Tatgeschehen zu entsenden. Aber auch Täter zu identifizieren, das Tatgeschehen nachzuvollziehen und damit insgesamt das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen.“

 

Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein