Für die saarländischen Verkehrsbetriebe wird es auch im nächsten Jahr finanzielle Hilfe geben. Und auch die im Schülerbusverkehr zusätzlich eingesetzten Busse können weiter bezahlt werden. Das teilte Wirtschafts- und Verkehrsministerin Anke Rehlinger im Anschluss an die Ministerratssitzung am Dienstag, 24. November, mit.
Die Landesregierung hat sowohl den ÖPNV-Rettungsschirm als auch die Förderrichtlinie für Schülerbusverkehr bis Ende März des kommenden Jahres verlängert. Somit können Aufgabenträger im Saarland weiterhin von der „Richtlinie Corona-Billigkeitsleistung ÖPNV“ Gebrauch machen und die Billigkeitsleistung für Erlösausfälle an die Verkehrsunternehmen weiterreichen. „Auch wenn der ÖPNV sich gut auf die Pandemie eingestellt hat: Das erneute Herunterfahren vieler Branchen und großer Teile des gesellschaftlichen Lebens setzt den Verkehrsunternehmen weiter zu. Wir müssen noch mehrere Monate mit niedrigen Fahrgastzahlen und damit verbundenen Erlösausfällen rechnen. Damit die Verkehrsbetriebe nicht doch noch in eine existenzbedrohliche Lage rutschen, müssen wir dem ÖPNV unter die Arme greifen, sodass er auch nach der Krise noch leistungsfähig ist“, so Rehlinger.
Die Antragstellung für den verlängerten ÖPNV-Rettungsschirm erfolgt wie zuletzt in Phase 2 des ursprünglichen Rettungsschirms über die Aufgabenträger. Sie können die Mittel an die Verkehrsunternehmen weiterreichen. Um den ÖPNV-Rettungsschirm im Saarland bis März des nächsten Jahres aufspannen zu können, stellt das Land weitere 8 Mio. Euro bereit.
Auch die Richtlinie „Corona-Schülerverkehr“ wird mindestens bis zu den Osterferien 2021 verlängert. Um den Infektionsschutz im Schülerbusverkehr zu verbessern finden derzeit täglich mehr als 140 Verstärkerfahrten im Schülerverkehr statt. Bereits seit August 2020 kommen dabei vor allem zusätzliche Busse aus der Reisebranche zum Einsatz, deren Geschäft brachliegt. Die Kosten ersetzt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr den kommunalen Aufgabenträgern und den Schulträgern zu einhundert Prozent. Die Verlängerung der Richtlinie wird das Land voraussichtlich weitere 2 Mio. Euro kosten, die aus dem Corona-Sonderhaushalt gedeckt werden.