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Bürokratische Pflichten sollen ein Verfallsdatum bekommen – zumindest wenn es nach der Industrie- und Handelskammer Saarland geht. Deren Hauptgeschäftsführer Dr. Frank Thomé drängt die Landesregierung dazu, nach dem Vorbild anderer Bundesländer ein eigenes Effizienzgesetz auf den Weg zu bringen. Der Kern der Forderung: Nicht länger sollen Unternehmen erklären müssen, warum eine Vorschrift überflüssig ist. Stattdessen müsse der Staat künftig selbst nachweisen, weshalb eine Regelung weiterhin gebraucht wird.

„Unternehmen brauchen keine weiteren Ankündigungen zum Bürokratieabbau, sondern einen echten Systemwechsel“, sagte Thomé. Bürokratische Pflichten dürften nicht mehr automatisch für die Ewigkeit gelten, sondern bräuchten ein klares Ablaufdatum. Diese Umkehr der Beweislast sei der entscheidende Hebel, um gerade kleine und mittlere Betriebe wirksam zu entlasten. Jede zusätzliche Dokumentations- oder Nachweispflicht binde Zeit, Personal und Investitionskraft – Ressourcen, die sich viele Firmen schlicht nicht mehr leisten könnten.

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Den Anstoß für die Debatte liefern aktuelle Entwicklungen in zwei der größten deutschen Flächenländer. Baden-Württemberg hat in seinem neuen Koalitionsvertrag verankert, gleich zu Beginn der Legislaturperiode ein Effizienzgesetz einzuführen. Bestehende Berichts-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten sollen dort grundsätzlich zum 31. Dezember 2027 auslaufen, sofern ihre Fortführung nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt wird. Neue Pflichten dürften nur noch befristet eingeführt werden. Nordrhein-Westfalen ist sogar schon einen Schritt weiter: Die dortige Landesregierung hat Anfang Mai ein umfassendes Entlastungspaket beschlossen, nach dem landesseitige Berichts- und Dokumentationspflichten für Unternehmen grundsätzlich entfallen, wenn ihre Notwendigkeit nicht aktiv bestätigt wird.

Die IHK Saarland sieht darin ein deutliches Signal, das auch an der Saar gehört werden müsse. Thomé verwies darauf, dass die Kammer seit langem darauf hinarbeite, das Saarland zum Vorreiter beim Bürokratieabbau zu machen. Bislang seien entsprechende Vorschläge jedoch nicht konsequent umgesetzt worden, während andere Bundesländer mit klaren politischen Entscheidungen voranschritten. „Das Saarland hätte die Chance gehabt, beim Bürokratieabbau eine echte Vorreiterrolle einzunehmen. Umso wichtiger ist es jetzt, schnell zu handeln, um nicht weiter den Anschluss zu verlieren und komparative Standortnachteile entstehen zu lassen“, mahnte der Hauptgeschäftsführer.

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Zugleich räumte die IHK ein, dass viele bürokratische Vorgaben ihren Ursprung im Bundes- oder EU-Recht haben und deshalb auf Landesebene nicht vollständig abgeschafft werden können. Gerade deshalb komme es darauf an, die vorhandenen Spielräume konsequent auszuschöpfen. Landesrechtliche Vorgaben, Förderverfahren, Formulare, Nebenbestimmungen und zusätzliche Nachweisanforderungen im Verwaltungsvollzug böten genügend Ansatzpunkte, um Betriebe spürbar zu entlasten. Der Staat solle Unternehmen wieder stärker mit Vertrauen begegnen, statt immer neue Kontrollpflichten aufzuschichten.

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Thomé forderte die Landesregierung auf, den Mut zu klaren Entscheidungen aufzubringen. Im Saarland werde noch immer zu viel Zeit damit verbracht, zu begründen, warum Veränderungen angeblich nicht möglich seien. Bei der eigenen Bürokratieabbauinitiative sei dadurch bereits wertvolle Zeit verloren gegangen. „Bürokratieabbau darf nicht länger nur angekündigt werden. Er muss endlich zum festen Prinzip modernen Regierungshandelns werden“, so sein abschließender Appell an die Politik.

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