Symbolbild

Zwischen Rheinland-Pfalz und dem Saarland besteht seit vielen Jahren eine enge Zusammenarbeit im Bereich des Strafvollzugs. Am heutigen Tag haben Justizminister Herbert Mertin und sein saarländischer Amtskollege Peter Strobel die langjährige Kooperation vertieft und eine Vereinbarung über die Nutzung saarländischer Haftplätze durch rheinland-pfälzische Gefangene unterzeichnet, die zum 1. Januar 2021 in Kraft treten kann. 

Die Vereinbarung sieht vor, dass das Saarland dem Land Rheinland-Pfalz in der Justizvollzugsanstalt Saarbrücken 20 Haftplätze für männliche Gefangene zur Verfügung stellt. Diese sollen mit Gefangenen belegt werden, die derzeit noch in der JVA Zweibrücken untergebracht sind. Hintergrund der Vereinbarung ist, dass die Belegungssituation im geschlossenen Frauenvollzug in Rheinland-Pfalz, insbesondere in der dafür maßgeblich zuständigen Justizvollzugsanstalt Zweibrücken, derzeit infolge von Baumaßnahmen sowie der Corona-Pandemie angespannt ist. Zur Entlastung der Frauenabteilung, in der auch die weiblichen Gefangenen aus dem Saarland untergebracht sind, sollen im Ausgleich männliche Gefangene der JVA Zweibrücken im Saarland untergebracht werden.

Hierzu erklärt Justizminister rheinland-pfälzische Herbert Mertin: „Seit vielen Jahren besteht eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und gut funktionierende Vollzugsgemeinschaft zwischen Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Dies betrifft schon bisher nicht nur den Frauenvollzug, sondern auch die Vollstreckung des Jugendarrests und die gemeinsame Ausbildung unserer Vollzugsbediensteten. Mit der heute getroffenen Vereinbarung vertiefen unsere Länder diese Zusammenarbeit. Sie ermöglicht eine angemessene und verbesserte Ausgestaltung des Frauenvollzugs in der JVA Zweibrücken unter den schwierigen Bau- und Pandemiebedingungen“.

Der saarländische Justizminister Peter Strobel pflichtet bei: „Die gut nachbarschaftliche Zusammenarbeit mit Rheinland-Pfalz im Justizvollzug hat sich seit Jahren zu beiderseitigem Vorteil bewährt und sie wird auch in Zukunft weitergeführt und vertieft werden. Unter guten Nachbarn ist es selbstverständlich, dass man sich im Bedarfsfall gegenseitig nach Kräften unterstützt. Dies gilt erst recht in der aktuellen Pandemielage, die den Justizvollzug bundesweit vor enorme Herausforderungen stellt.“ Der entstehende finanzielle Mehraufwand für die durch das Saarland zur Verfügung gestellten 20 Haftplätze ist mit etwa 920.000 EUR jährlich zu beziffern. Die Vereinbarung ist zeitlich auf die Dauer der aktuellen Baumaßnahmen in der JVA Zweibrücken beschränkt.

Die Justizvollzugsanstalt Zweibrücken ist eine von zehn Haftanstalten des Landes Rheinland-Pfalz und besteht seit 1845. Sie wurde von 1839-1845 als bayerisches Bezirksgefängnis erbaut und gilt damit als die älteste rheinland-pfälzische Justizvollzugsanstalt. Derzeit sind dort etwa 370 Gefangene untergebracht, darunter rund 130 Frauen. Die Anstalt ist damit der größte Standort für den Frauenvollzug in Rheinland-Pfalz. Auch werden dort die Freiheitsstrafen gegen weibliche Gefangene aus dem Saarland vollstreckt. Bei der JVA Zweibrücken sind insgesamt rund 300 Bedienstete beschäftigt. Die im Jahr 1907 als königlich-preußisches Gefängnis errichtete Justizvollzugsanstalt Saarbrücken ist eine von zwei Haftanstalten des Saarlandes. Es handelt sich um eine Hochsicherheitsanstalt, in der derzeit etwa 550 Inhaftierte, darunter rund 140 Untersuchungsgefangene, untergebracht sind. Bei der Justizvollzugsanstalt Saarbrücken sind insgesamt rund 350 Bedienstete beschäftigt.

Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein