Dazu der SPD-Fraktionsvorsitzende Ulrich Commerçon: „Der SPD in der Landesregierung und im Parlament war es wichtig, das Gebot der Kontaktreduzierung auf andere rechtliche Füße zu stellen. Das Abstandsgebot und die Notwendigkeit von Kontaktreduzierungen bleiben bestehen. Gut, dass die Landesregierung in diesem Sinne jetzt gehandelt hat.“

Regierungssprecher Alexander Zeyer erklärt: „Der saarländische Verfassungsgerichtshof hat in seiner gestrigen Entscheidung die wesentlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der covid19 Pandemie ausdrücklich als „mit Blick auf die betroffenen Grundrechte verantwortungsvolle Politik“ bezeichnet und die für den 04. Mai angekündigte Aufhebung der generellen Ausgangsbeschränkung begrüßt. Die Maßgaben, die der Verfassungsgerichtshof im Hinblick auf das Verweilen im Freien und den Kontakt zu Familienangehörigen im privaten Raum beschlossen hat und die nun unmittelbar gelten, wird die Landesregierung selbstverständlich in der bereits angekündigten neuen Rechtsverordnung umsetzen.

Erfreulich ist, dass die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs die Bedeutung des Kontaktreduzierungs- und Abstandsgebots gestärkt hat. Darüber hinaus befasst sich die Landesregierung auch im Hinblick auf die anstehende Überarbeitung der Rechtsverordnung bereits ausführlich mit den Entscheidungsgründen.“

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